Luxemburg Griechenland: EZB muss Anleger nicht entschädigen

Luxemburg · Besitzer griechischer Staatsanleihen, die bei der Rettung Griechenlands vor der Pleite Verluste gemacht haben, können von der Europäischen Zentralbank (EZB) keine Entschädigung verlangen. Das hat das EU-Gericht gestern geurteilt (Rechtssache T-79/13).

Nach Ansicht des Gerichts ist der Schaden, den Privatanleger 2012 im Rahmen der Umstrukturierung der griechischen Staatsschulden erlitten hatten, nicht der EZB zuzurechnen. Es gehe dabei um wirtschaftliche Risiken, die Anleger in Kauf nehmen müssten. Geklagt hatten italienische Inhaber griechischer Staatsanleihen, die von der Bank Schadensersatz verlangten. Zur Rettung Griechenlands hatten die EZB und die nationalen Zentralbanken der Euroländer 2012 einen Schuldenschnitt vereinbart. Dadurch verloren viele Anleger Geld.

(dpa)
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