Berlin NRW-Minister: Missbrauch von Werkverträgen stoppen

Berlin · NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider will bei der Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit vorangehen. Der SPD-Politiker stellte gestern in Berlin ein Gutachten mit Maßnahmen vor, mit denen Missbrauch eingedämmt werden soll. "Der Mindestlohn wird vieles regeln, aber nicht alles", sagte Schneider. Fast alle Branchen seien inzwischen von einer Ausweitung der Werkverträge betroffen. Diese würden zunehmend genutzt, um Personalkosten zu sparen und Arbeitnehmerrechte zu umgehen. Konkrete Zahlen, wie viele solcher Verträge tatsächlich existieren, gibt es allerdings nicht.

Bei Werksverträgen vergibt ein Unternehmen einen Auftrag über die Anfertigung eines "Werkes" und bezahlt das meist mit einer Pauschale. Die Arbeitnehmer sollten dann eigentlich nicht in die Betriebsabläufe eingebunden sein und nur ihrem Subunternehmer weisungsgebunden sein. Das sei aber oft nicht der Fall. Schneider betonte, dass es nicht das Ziel sei, Werkverträge und Leiharbeit gänzlich abzuschaffen. Zum Auffangen von Auftragsspitzen oder bei krankheitsbedingten Ausfällen mache dies durchaus Sinn. Sie sollten aber nicht für Lohndumping missbraucht werden.

Das NRW-Gutachten sieht daher eine Umkehr der Beweislast vor. Der Arbeitgeber, und nicht wie bisher der Arbeitnehmer, müsste dann beweisen, dass ein echter Werkvertrag vorliegt. Zudem befürworteten die Gutachter, dass Leiharbeitern spätestens nach neun Monaten Einsatz mindestens der gleiche Lohn gezahlt werden muss wie dem Stammpersonal des Unternehmens.

Gestärkt werden sollen auch die Arbeitnehmervertretungen — gewissermaßen als zusätzliche Kontrollmöglichkeit. Betriebsräte sollten sich jeden fremden Einsatz von Personal im Unternehmen, der länger als einen Monat dauert, ansehen können.

(das)
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