Urteil in Frankfurt Handel mit E-Zigaretten verstößt gegen Tabakgesetz

Frankfurt/Main · Wer mit sogenannten E-Zigaretten handelt, verstößt einem Gerichtsurteil zufolge gegen das Tabakgesetz. Das Landgericht Frankfurt verurteilte am Montag einen Geschäftsmann aus Nordrhein-Westfalen zu 8100 Euro Geldstrafe und zog rund 15.000 Behälter mit nikotinhaltiger Flüssigkeit - sogenannte Liquids - ein.

Der 46-Jährige war ursprünglich wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angeklagt. Nach Ansicht der Richter sind Liquids aber Tabakerzeugnisse. Weil sie unzulässige Zusatzstoffe enthielten, sei der Handel nicht erlaubt. Der Mann hatte in 134 Fällen nikotinhaltige Flüssigkeiten aus China importiert, mit denen die E-Zigaretten gefüllt und danach rauchfrei konsumiert werden können.

Richter Jörn Immerschmitt bestätigte zwar, dass die E-Zigarette eine "weniger schädliche Alternative zur Tabak-Zigarette" sei. Sie habe mit "Gesundheit" aber nichts zu tun. Verhandelt wurde nur über den Handel - für Konsumenten hat das Urteil keine Auswirkung.

Der Prozess galt dennoch als Pilotverfahren: Es war der erste Strafprozess zum Thema E-Zigarette vor einem Landgericht. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig: Es wird damit gerechnet, dass der Geschäftsmann in Revision geht. Dann könnte der Bundesgerichtshof als letzte Instanz entscheiden, wie E-Zigaretten juristisch einzuordnen sind.

(dpa/felt)
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