Düsseldorf Handel soll weniger Waren wegwerfen

Düsseldorf · Supermärkte müssten gesetzlich verpflichtet werden, noch genießbare Lebensmittel abzugeben, fordern die Linken.

Jedes achte gekaufte Lebensmittel in Deutschland wird weggeworfen. Auch in den Supermärkten landen viele Waren nicht im Einkaufswagen, sondern in Containern. Geht es nach den Linken, soll der Handel künftig per Gesetz verpflichtet werden, noch genießbare Lebensmittel an Interessierte, Mitarbeiter oder gemeinnützige Organisationen abzugeben - entweder für einen günstigeren Preis oder kostenlos. So soll dem Verschwenden noch essbarer Waren entgegengewirkt werden.

Zudem fordern die Linken, das "Containern" zu legalisieren. Gemeint ist das Vorgehen sogenannter Lebensmittelretter, die sich Waren aus dem Müll holen, beispielsweise Joghurt, dessen Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, oder Obst und Gemüse mit Druckstellen. In Zukunft sollten Menschen dafür nicht mehr wegen Diebstahls oder Hausfriedensbruchs bestraft werden, findet die ernährungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Karin Binder. Das "Containern" müsse straffrei werden, damit der Handel nicht weiterhin jedes Jahr tonnenweise genießbare Lebensmittel in den Müll werfe.

Bei der Rewe-Group, zu der auch der Discounter Penny gehört, sollen die Container aber wie bisher unzugänglich bleiben, wie ein Sprecher des Unternehmens unserer Redaktion sagte: "Grundsätzlich werden bei der Rewe Group nur solche Lebensmittel entsorgt, die nicht ohne ein gesundheitliches Risiko verzehrt werden könnten. Aus diesem Grund achten wir darauf, dass die Container unzugänglich und verschlossen sind. Dabei haben wir zum Beispiel auch spielende Kinder im Fokus." Auch nicht sichtbare Schimmelbildung sei eine Gefahr für die Gesundheit. Grundsätzlich sei das Unternehmen bemüht, die Verlustquote gering zu halten und entweder durch Preissenkungen oder durch die Zusammenarbeit mit karitativen Organisationen zu verhindern, dass Waren in den Containern landeten. So geben Supermarktketten einen Teil der Lebensmittel, die nicht mehr verkauft werden können, aber noch genießbar sind, häufig an lokale Tafeln ab.

Entsorgt würden jedoch sämtliche Lebensmittel, die ein Verbrauchsdatum hätten und deren Weitergabe nach Ablauf des Verbrauchsdatums gesetzlich untersagt ist, heißt es von Rewe. Dazu gehört beispielsweise Hackfleisch. Das Verbrauchsdatum gilt für leicht verderbliche Lebensmittel; deren Verzehr kann nach Ablauf dieses Datums mit Gesundheitsrisiken verbunden sein. Anders ist das beim Mindesthaltbarkeitsdatum, welches kein Wegwerfdatum ist, sondern nach Auskunft des Bundesernährungsministeriums den Zeitpunkt angibt, bis zu dem ein Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine Eigenschaften wie Geschmack, Farbe und Konsistenz behält.

Nach Daten der Regierungsinitiative "Zu gut für die Tonne" wirft jeder Bürger in Deutschland pro Jahr Lebensmittel im Wert von rund 235 Euro weg - am häufigsten Obst und Gemüse. Eine App der Initiative bietet als Alternative zum Wegwerfen Rezepte von Sterneköchen und prominenten Kochpaten an, die sich beispielsweise mit Kartoffeln vom Vortag oder bereits schrumpeligen Paprika nachkochen lassen. So bekommt das unschön klingende "Resteessen" eine neue Qualität.

(tak)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort