Verhandlung am Verfassungsgericht Arbeitsminister Heil will Hartz-IV-Sanktionen lockern

Berlin/Karlsruhe · Die Wirtschaftsweisen halten die Beibehaltung der Hartz-IV-Sanktionen für sinnvoll, auch Arbeitsminister Hubertus Heil hat vor dem Bundesverfassungsgericht die Sanktionen verteidigt. Zugleich signalisierte er vor Journalisten aber auch die Bereitschaft zu Abmilderungen.

Hartz-IV-Sanktionen: Wirtschaftsweise fordern Beibehaltung
Foto: dpa/Jan Woitas

Heil will etwa die scharfen Sanktionen für Unter-25-Jährige und die Kürzungen bei den Wohnkosten abschaffen. „Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mehr ermutigen sollten als ermahnen“, sagte er in Karlsruhe. Das oberste deutsche Gericht verhandelt darüber, ob Kürzungen für Leistungsempfänger, die ein Jobangebot verweigern oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt im Job-Center erscheinen, verfassungswidrig sind.

Dieser Auffassung ist ein Sozialgericht in Gotha, das den Verfassungsrichtern den Fall eines Erfurters zur Prüfung vorgelegt hatte. In Gotha hatte der Mann geklagt, weil ihm 2014 zweimal die Leistungen gekürzt wurden, weil er eine Stelle als Lagerarbeiter ablehnte und lieber im Verkauf arbeiten wollte. Dann wollte ihn das Jobcenter im Verkauf testen, aber er ließ den Gutschein fürs Probearbeiten verfallen. Die Thüringer Richter halten diese Sanktionen für verfassungswidrig. Sie meinen: Wenn Hartz IV das Existenzminimum sichere, gebe es keinen Spielraum für Kürzungen. Der Staat lasse die Betroffenen in soziale Isolation, Krankheit, Schulden und Obdachlosigkeit abgleiten.

Ein Verfassungsurteil ist erst in einigen Monaten zu erwarten. Gibt es Beanstandungen, müsste das System zumindest in diesen Punkten nachgebessert werden. Der neue Vizegerichtspräsident Stephan Harbarth, der bis November Vize-Chef der Unionsfraktion im Bundestag war, hatte zu Verhandlungsbeginn klargestellt, dass es bei der Bewertung in Karlsruhe nicht darum geht, was politisch für sinnvoll gehalten wird, sondern darum, was verfassungsrechtlich geboten ist.

Führende Ökonomen mahnten die Bundesregierung, an den Hartz-IV-Sanktionen festzuhalten. „Damit das Prinzip des Förderns und Forderns, das unseren Arbeitsmarkt so widerstandsfähig macht, effektiv gelebt werden kann, sollte man auf das Instrument der Sanktionen nicht gänzlich verzichten“, sagte der Chef der Wirtschaftsweisen, Christoph Schmidt, unserer Redaktion. „Die Erfahrung aus früheren Jahren lehrt uns, dass die Arbeitsvermittlung ihre Aufgabe in der Lebenswirklichkeit nur dann gut erfüllen kann, wenn es effektive Anreize gibt, aktiv zu suchen und eine passende neue Beschäftigung auch aufzunehmen. Mit einer Abschaffung tut man gerade den Schwächsten, die besonders viel Unterstützung auf dem Weg zurück in Arbeitsmarkt brauchen, keinen Gefallen“, sagte Schmidt. Auch der Chef des Münchner Ifo-Instituts, Clemens Fuest, sagte: „Ich halte es für falsch, die Sanktionen generell abzuschaffen. Zur sozialstaatlichen Unterstützung gehört es, dass die Empfänger der Hartz-Leistungen sich dafür einsetzen, Arbeit zu finden.“

Aus einer Sonderauswertung von Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) geht unterdessen hervor, dass von den knapp 4,2 Millionen erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfängern rund 1,45 Millionen bereits sechs Jahre und länger im Hartz-IV-Bezug sind. Für die Linksfraktion ist dies ein Zeichen dafür, dass viele Bezieher trotz einer Beschäftigung nicht aus dem Hartz-IV-Bezug herauskommen und aufstocken müssen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort