Düsseldorf Homo-Ehe: NRW passt Kirchensteuerrecht an

Düsseldorf · Die Kirchensteuer wird in Nordrhein-Westfalen bei Lebenspartnerschaften künftig nach den gleichen Grundsätzen erhoben wie bei Ehepaaren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss gestern der Landtags-Ausschuss einstimmig.

Vertreter aller Fraktionen betonten, dass damit Bundesrecht umgesetzt werde. Das Verfassungsgericht hatte 2013 entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Verheirateten und Lebenspartnern beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist, weil damit eine sexuelle Orientierung diskriminiert wird. Die Kirchensteuer beträgt in NRW neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer.

(kna)
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