"Die Selbstanzeige ist sinnvoll und legitim"

Der Präsident der Steuerberaterkammer Horst Vinken über korrekte Selbstanzeigen und die Entschuldigungen der Prominenten.

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Foto: dpa, Henning Kaiser

Alice Schwarzer kommt mit der Selbstanzeige davon, Uli Hoeneß wird der Prozess gemacht. Kommt es auf den Prominenten oder den Zufall an, ob eine Selbstanzeige wirkt?

Vinken Nein, das Gesetz definiert genau, wann eine Selbstanzeige wirksam wird. Dazu müssen alle falschen Angaben berichtigt, alle fehlenden Angaben ergänzt und alle unterlassenen Angaben für den verjährungsfreien Zeitraum nachgeholt werden. Und das in vollem Umfang, eine Teil-Selbstanzeige gibt es nicht mehr. Zudem muss der Steuersünder alle hinterzogenen Steuern plus Zinsen plus Strafe umgehend nachzahlen. Er muss also auch dafür sorgen, die entsprechenden finanziellen Mittel bereitzuhalten: denn wird nicht fristgerecht gezahlt, gibt es auch keine Straffreiheit.

Was passiert, wenn die Selbstanzeige nicht korrekt ist?

Vinken Dann führt sie nicht zur Beendigung des Steuerstrafverfahrens und hat keine strafbefreiende Wirkung. Im Gegenteil, die Steuerbehörden können dann auf Basis dieser unvollständigen Angaben ihr Verfahren vorantreiben.

Wundert es Sie, dass es so viele Selbstanzeigen von Prominenten gibt?

Vinken Ich bin überrascht, wie viele Selbstanzeigen es in den vergangenen Monaten gegeben hat. Offenbar haben viele Steuersünder darauf gesetzt, dass das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz kommt, das sie reingewaschen hätte. Nun ist das Abkommen nicht gekommen, und viele machen jetzt reinen Tisch.

Wie finden Sie die Entschuldigungen von Prominenten wie "Ich habe ganz vergessen, meine Steuererklärung zu machen" oder "Ich habe vergessen, dass ich ein Konto in der Schweiz habe"?

Vinken Was erwarten Sie? Die Betroffenen haben einen Fehler gemacht, räumen ihn ein und müssen nun eine Erklärung finden. Die Begründung fällt dann eben mal mehr, mal weniger überzeugend aus. Doch für die Finanzbehörden ist das unerheblich, hier kommt es nur auf die Korrektheit der Selbstanzeige an.

Sind Selbstanzeigen legitim? Es gibt sonst keine Straftat, von deren Ahndung man sich durch Zahlung einer Buße freikaufen kann.

Vinken Die strafbefreiende Selbstanzeige gibt es seit rund 100 Jahren, und das aus gutem Grund. Der Staat hat oft nicht das Personal, um komplexe Fälle aufzudecken, wie es durch eine Selbstanzeige geschieht. Zudem wird der Steuerpflichtige so in die Steuerehrlichkeit zurückgeführt. Die offenbarten Konten sind von da an nicht mehr schwarz. Auch erleidet der Staat durch die Selbstanzeige keinen finanziellen Schaden, der Steuersünder muss Steuerschuld und Zinsen nachzahlen. Kurzum: Die Selbstanzeige ist sinnvoll und legitim. (anh)

(RP)
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