Hotelbetreiber müssen Bewertungsportale dulden

Hamburg (dapd). Auf einer Bewertungsseite für Hotels im Internet dürfen auch weiterhin die Herbergen einer Berliner Klägerin bewertet werden. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) entschieden und einen Berufungsantrag der Frau abgewiesen.

Sie hatte geklagt, weil an dem "virtuellen Pranger" jeder anonym und risikolos alles Mögliche veröffentlichen könne (Az.: Hanseatisches Oberlandesgericht 5 U 51/11).

(RP)
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