Düsseldorf Immer mehr Rentner müssen Steuern zahlen

Düsseldorf · Es werden immer mehr: Die Zahl der Rentner, die Steuern zahlen müssen, steigt von Jahr zu Jahr um rund 200.000. In diesem Jahr müssen 4,4 Millionen Steuern zahlen, erwartet das Bundesfinanzministerium.

Wer muss zahlen? Wer neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente, Miet- oder Kapitaleinkünfte hat, muss grundsätzlich eine Steuererklärung machen und meist zahlen. Wer dagegen nur eine gesetzliche Rente bezieht, muss auf das Jahr der Pensionierung achten, denn die nachgelagerte Besteuerung wird Schritt für Schritt eingeführt. Wer bis 2005 Rentner wurde, muss 50 Prozent der Bezüge versteuern. Wer in diesem Jahr in den Ruhestand geht, muss 76 Prozent versteuern. Steuerpflichtig sind Rentner aber nur, wenn sie damit über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen. Für 2018 wurde dieser auf 9000 Euro (Ehepaar: 18.000 Euro) angehoben.

Ab welcher Rente fällt die Steuer an? Für jeden Jahrgang schreibt der Fiskus einen steuerfreien Betrag fest, den der Rentner sein Leben lang mitnimmt. Wer 2005 in Ruhestand gegangen ist, muss demnach keine Steuern zahlen, wenn seine Bruttorente nicht höher ist als 1604 Euro im Monat (und er keine weiteren Einkünfte hat). Wer 2017 aus dem Job ausgeschieden ist, bleibt unbehelligt, so lange er nicht mehr als 1164 Euro bekommt (Grafik). Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern ist die Summe doppelt so hoch.

Kann man steuerpflichtig werden, auch wenn man es bisher nicht war? Ja. Manchmal reichen für Senioren mit guter Rente schon kleine Erhöhungen aus, um plötzlich steuerpflichtig zu werden, wie der Bund der Steuerzahler erläutert. 2017 etwa wurden die West-Renten um 1,9 Prozent angehoben. Gleiches gilt, wenn eine Frau Witwe wird und neben ihrer eigenen eine Witwenrente erhält. Sie kann steuerpflichtig werden, obwohl das Paar es zu Lebzeiten des Mannes nicht war. Doch das Paar hatte eben zwei Freibeträge, die Witwe hat nur einen.

Was kann man absetzen? Wie jeder Bürger kann auch der Rentner den Werbekosten- und Sonderausgaben-Pauschbetrag, Spenden und Mitgliedsbeiträge (etwa für Parteien) geltend machen. Wer eine Putzfrau beschäftigt, kann die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung angeben. Bei Handwerker-Rechnungen kann man 20 Prozent des Arbeitslohns absetzen, maximal 1200 Euro. Haben Senioren hohe Gesundheitsausgaben, können sie diese als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Infrage kommen etwa die Selbstbeteiligung bei Zahn- und Augenarzt.

Was tun, wenn man unsicher ist? Im Zweifel eine Erklärung abgeben, rät der Steuerzahler-Bund. Ohnehin teilen die Rentenkassen dem Finanzamt die Rentenhöhe mit. Der Fiskus prüft, ob voraussichtlich Steuern zu zahlen sind. Für eine Steuererklärung muss der Rentner mindestens den Mantelbogen und die "Anlage R" ausfüllen. Hier trägt man die Mütterrente übrigens nicht gesondert ein, sondern nur die komplette gesetzliche Rente. In der "Anlage Vorsorgeaufwand" kann man Kranken-, Pflege- und andere Versicherungsbeiträge angeben.

Formulare Die Formulare zur Steuererklärung gibt es beim Finanzamt oder im Internet unter www.formulare-bfinv.de.

(anh)
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