Luxemburg Implantat-Skandal: TÜV muss Opfer nicht entschädigen

Luxemburg · Im Skandal um reißanfällige Brustimplantate sinken die Chancen der Frauen, Schmerzensgeld vom TÜV Rheinland zu bekommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte, dass Stellen wie der TÜV nicht grundsätzlich verpflichtet sind, Medizinprodukte wie Implantate selbst zu prüfen.

Alle Wege zu Entschädigungen versperrten die EU-Richter den Frauen jedoch nicht: Nationale Gerichte könnten feststellen, dass Prüfstellen unter Umständen gegenüber Patienten haftbar sind, wenn sie ihre Pflichten verletzt haben. Der TÜV Rheinland hatte das Qualitätssicherungssystem des französischen Implantat-Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) zertifiziert und überwacht. Hinweise darauf, dass das Unternehmen billiges Industrie-Silikon in die Kissen füllte, fand der Prüfverein nach eigenen Angaben nicht.

(dpa)
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