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Fragen und Antworten Jetzt noch eine Lebensversicherung?

Düsseldorf · Das Bundesfinanzministerium will offenbar den Garantiezins abschaffen. Produkte mit einer solchen Garantie wollen manche Anbieter ohnehin nicht mehr verkaufen. Aber Verbraucherschützer sind gegen die Änderung.

Altersversorgung: Jetzt noch eine Lebensversicherung?
Foto: dpa, jbu;cse vfd

Der Garantiezins, der derzeit bei 1,25 Prozent liegt, soll im kommenden Jahr für fast alle Versicherer abgeschafft werden. Aufgrund des neuen, strengeren Aufsichtsrechts "Solvency II" soll diese Schwelle, die auch Höchstrechnungszins genannt wird, entfallen. Das sieht ein Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums (BFM) vor. Die Unternehmen könnten dann frei entscheiden, ob und in welchem Ausmaß sie ihren Kunden noch Garantien geben wollen. Diese müssen sie aber mit Eigenkapital absichern. Verbraucherschützer und Lebensversicherer wollen den Höchstzins behalten. Wir erläutern, warum und wie sich die Änderung auswirken könnte.

Was ist der Garantiezins?

Der Garantiezins ist der Höchstzins, den die Versicherer ihren Kunden für die gesamte Laufzeit des Vertrages zusagen dürfen. Hinzu kommen jährlich neu festgesetzte Überschüsse. Die individuell zugesagte Garantie der Versicherer darf nicht höher als der Höchstrechnungszins sein. Gezahlt wird der Garantiezins auf den Sparanteil der Beiträge nach Abzug der Kosten.

Sind Altverträge betroffen?

Nein. Die Garantien, mit denen die meisten der über 88 Millionen Renten- und Lebensversicherungen ausgestattet sind, bleiben unverändert. In der Vergangenheit hatten die Lebensversicherer ihren Kunden einen Garantiezins von bis zu vier Prozent zugesichert. Solche Verträge sind heute in der Niedrigzinsphase regelrecht wertvoll.

Können die Lebensversicherer ihre Altgarantien einhalten?

Bisher ja, denn die Finanzaufsicht Bafin hat die Unternehmen seit 2011 gezwungen, ihre Kapitalpuffer für Garantieversprechen zu erhöhen. Ende 2014 lagen Rücklagen in der sogenannten Zinszusatzreserve bei rund 21 Milliarden Euro. Zudem zeigen die bisherigen Stresstests und Prognoserechnungen der Bafin, dass die Lebensversicherer kurz- bis mittelfristig ihre Versprechen erfüllen können.

Warum sind Verbraucherschützer für den Erhalt?

Sie fürchten, dass mit der Abschaffung des Höchstzinses nur noch neuartige Tarife angeboten werden. Der dann fehlende Wettbewerb bei klassischen Tarifen könnte dazu führen, dass die Überschüsse bei Altverträgen sinken, heißt es beim Bund der Versicherten (BdV). "Neue Produkte sind schlechter vergleichbar", bestätigt Reiner Will von der Kölner Ratingagentur Assekurata. Versicherer wie Zurich, Generali und Ergo wollen auf klassische Produkte verzichten.

Wird der Höchstrechnungszins weiter sinken?

"Bei gleichen Rahmenbedingungen ist angesichts der Niedrigzinsphase davon auszugehen", meint Rating-Experte Will. Der Höchstrechnungszins darf nicht höher sein als 60 Prozent der Rendite hochwertiger Staatsanleihen mit zehnjähriger Laufzeit. Die werfen aber kaum etwas ab.

Was ist von neuen Produkten ohne Garantiezins zu halten?

Die meisten Produkte sehen nur noch eine Garantie der eingezahlten Beiträge zum Ende des Vertrages vor. "Für die geringere Garantie geben die Versicherer teilweise mehr laufende Überschüsse und bieten flexiblere Verträge an", erläutert Will. So können die Kunden beim Rentenstart an den dann möglicherweise höheren Zinsen beteiligt werden. Zudem kann der Versicherer die Kundenbeiträge riskanter anlegen. Will: "Damit gibt es eine Chance auf eine höhere Rente."

(RP)
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