Keine Rückforderung von Kleinbeträgen Jobcenter plant Bagatellgrenze von 50 Euro
Nürnberg · Jobcenter wollen künftig auf die Rückforderung von Kleinbeträgen verzichten. Es gebe den Vorschlag, eine sogenannte Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro einzuführen, sagte das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt.
20.04.2014
, 09:22 Uhr
Bei allen darunter liegenden Beträgen sollen die Jobcenter künftig auf das Eintreiben von zu viel gezahltem Arbeitslosengeld II verzichten.
Der Vorstoß ist Teil eines 63-seitigen Vorschlagspakets der Bundesagentur zur Vereinfachung von Hartz-IV-Regelungen. Die letzte Entscheidung darüber liegt allerdings beim Gesetzgeber.