Keine Rückforderung von Kleinbeträgen Jobcenter plant Bagatellgrenze von 50 Euro

Nürnberg · Jobcenter wollen künftig auf die Rückforderung von Kleinbeträgen verzichten. Es gebe den Vorschlag, eine sogenannte Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro einzuführen, sagte das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt.

13 Fakten zu Hartz IV
Infos

13 Fakten zu Hartz IV

Infos
Foto: dpa, Oliver Berg

Bei allen darunter liegenden Beträgen sollen die Jobcenter künftig auf das Eintreiben von zu viel gezahltem Arbeitslosengeld II verzichten.

Der Vorstoß ist Teil eines 63-seitigen Vorschlagspakets der Bundesagentur zur Vereinfachung von Hartz-IV-Regelungen. Die letzte Entscheidung darüber liegt allerdings beim Gesetzgeber.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort