Mülheim/Berlin Kaiser's laufen die Kunden weg

Mülheim/Berlin · Tengelmann versucht beim Bundesgerichtshof mit Eilbedürftigkeit zu punkten.

Im Rechtsstreit um die gestoppte Fusion der Handelsketten Edeka und Kaiser's Tengelmann dringt Tengelmann auf eine zügige Entscheidung. Die Begründung für die von den Anwälten des Unternehmens vorgelegte Nichtzulassungsbeschwerde enthalte einen Zusatz zur Eilbedürftigkeit, erklärte eine Sprecherin auf Anfrage. Das "Handelsblatt" hatte zuvor über ein Schreiben berichtet, in dem die Anwälte des Unternehmens eine rasche Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe fordern.

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte die zuvor von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) erteilte Ministererlaubnis für die Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann durch Edeka vor knapp zwei Monaten vorläufig gestoppt. Nun wünschten sich die Anwälte eine Entscheidung über die eingereichte Rechtsbeschwerde noch "deutlich" vor der mündlichen Verhandlung in Düsseldorf Mitte November. Hintergrund sei eine zunehmend schwieriger werdende Lage der Supermarkt-Kette. Für Kaiser's Tengelmann werde es daher immer problematischer, einen ordentlichen Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Weil die Kette keine günstigen Einkaufskonditionen erhalte, liefen die Kunden davon.

Bundeswirtschaftsminister Gabriel verteidigte sein Eingreifen in die Fusion der Handelsketten Edeka und Kaiser's Tengelmann vor dem Bundestag. "Wenn es einen Gemeinwohlgrund gibt, dann doch wohl den der Sicherung von 8000 bis 16.000 Arbeitsplätzen", sagte der SPD-Chef. Die inzwischen abgeschlossenen Tarifverträge gingen über das hinaus, was er den Unternehmen an Auflagen für die Fusion gemacht habe: "Ich will mal sehen, wer das ernsthaft in Frage stellen kann, deswegen bin ich gelassen."

Gabriel hatte die Fusion genehmigt, obwohl das Bundeskartellamt sie untersagt hatte. Mit seinem Entscheid hatte das Düsseldorfer Oberlandesgericht die Ministererlaubnis kassiert und den Verdacht der Befangenheit des Ministers in den Raum gestellt. Im November will das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Erlaubnis entscheiden.

(dpa)
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