Karlsruhe Karlsruhe wendet neue Euro-Krise ab

Karlsruhe · Die Verfassungsrichter beugen sich einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs und stützen die Europäische Zentralbank. Sie darf im Ernstfall unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten kaufen, muss aber Auflagen beachten.

Das Verfassungsgericht hält unbegrenzte Staatsanleihenkäufe aus Krisenländern durch die Europäische Zentralbank (EZB) im Notfall für zulässig. Jedoch muss die Notenbank Regeln beachten, hieß es gestern in einem richtungsweisenden Urteil. Anleger hatten es erwartet. Der Dax eroberte die Marke von 10.000 Punkten zurück. Der Euro fiel dennoch leicht wegen der allgemeinen Brexit-Nervosität.

Wie begründet Karlsruhe das Urteil? Die Richter schlossen sich einem Spruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an, den Karlsruhe selbst zuvor angerufen hatte. Der EuGH hatte sich 2015 hinter die EZB gestellt und geurteilt, sie überschreite nicht ihre Kompetenzen und verstoße auch nicht gegen das Verbot der monetären Finanzierung von Krisenstaaten. Das umstrittene OMT-Programm ("Outright Monetary Transactions") kam allerdings nie zur Anwendung. Schon die Ankündigung von EZB-Präsident Mario Draghi 2012, die EZB werde "alles tun, um den Euro zu retten" ("whatever it takes"), hatte gereicht, um Spekulationen gegen Spanien und Italien zu stoppen. Karlsruhe erklärte nun, das OMT-Programm bewege sich "nicht offensichtlich" außerhalb des EZB-Mandats. Der Senat habe zwar "weiter Bedenken, er sieht sich aber an die Rechtsprechung des EuGH gebunden, die den Rahmen zulässiger Interpretation nicht überschreitet", so Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.

Welche Auflagen macht Karlsruhe? Das Verfassungsgericht könnte nur der Bundesbank, die 25 Prozent der EZB-Anteile besitzt, die Teilnahme am OMT-Programm untersagen. Voßkuhle nannte folgende Bedingungen für die Zulässigkeit von OMT: Die Anleihenankäufe dürften nicht vorab angekündigt werden, das Volumen müsse im Voraus begrenzt sein, zwischen der Emission des Schuldtitels und dem Ankauf müsse es eine im Voraus festgelegte Mindestfrist geben, es dürften nur Schuldtitel von Staaten erworben werden, die noch Zugang zum Anleihemarkt hätten, und die Schuldtitel dürften nur ausnahmsweise bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Zudem müssten die Ankäufe gestoppt werden, wenn sie nicht mehr nötig seien. Diese Auflagen nenne auch der EuGH.

Der Wirtschaftsweise Peter Bofinger erkannte hier aber eine Verschärfung. "Der EuGH hat nur aufgezählt, was die EZB an Voraussetzungen für das Programm angekündigt hatte. Er hat diese Voraussetzungen aber nicht zu seinen eigenen Bedingungen erklärt", sagte Bofinger. Zudem würde OMT wenig Sinn machen, wenn die EZB "gerade die Schuldtitel von Ländern nicht aufkaufen dürfte, die keinen Zugang mehr zum Markt haben".

Was folgt für die Euro-Zone? Hätten die deutschen Richter dem Europäischen Gerichtshof widersprochen, wären Krisenländer wie Griechenland, Spanien oder Italien wieder in den Fokus von Spekulanten geraten. Die Euro-Krise wäre wieder akut geworden. Andererseits war das Urteil auch Wasser auf die Mühlen der Euro-Kritiker. Präsident Voßkuhle und auch der klagende Peter Gauweiler betonten, mit dem Urteil sei klargestellt, dass die Europäische Zentralbank wie jede europäische Institution der gerichtlichen Kontrolle unterliege. "Die Europäische Rechtsgemeinschaft ist aus diesem Verfahren gestärkt hervor gegangen", betonte Voßkuhle. Ex-AfD-Chef Bernd Lucke nannte das Urteil dagegen einen "Freibrief für weitere Rechtsverstöße".

Was folgt für das Kaufprogramm "Quantitative Easing"? 2015 hatte die EZB ein weiteres Programm zum Kauf von Staats- und Unternehmensanleihen namens "Quantitative Easing" (QE) beschlossen. Dieses wird stark genutzt: Die EZB kauft Monat für Monat Anleihen für 80 Milliarden Euro, unter anderem von Siemens, Generali und RWE. Ziel ist es, die Zinsen im Euro-Raum zu senken, die Kreditnachfrage zu beleben und die Deflation zu bekämpfen. Auf QE hat das gestrige Urteil direkt keine Auswirkung. Commerzbank-Ökonom Michael Schubert hält es nun aber für schwierig, das QE-Programm nochmals auszuweiten. Schließlich hat Karlsruhe betont, dass vorab eine Obergrenze für Käufe festgesetzt werden müsse. Gegen QE hängen eigene Klagen an, die aber wenig Chancen hätten, da die EZB bei der Gestaltung bereits viele Hinweise berücksichtigt habe, so Beobachter.

(anh/mar)
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