Bonn Kartellamt ermittelt gegen Auto-Industrie

Bonn · Hersteller wie VW, Daimler und BMW sollen sich beim Stahleinkauf abgesprochen haben. Nun ermittelt das Kartellamt. Gleichzeitig ist auch die Finanzbranche im Visier der Wettbewerbshüter. Es geht um das Bezahlen im Internet.

Wegen des Verdachts auf Absprachen beim Stahleinkauf hat das Bundeskartellamt Büros von sechs Autobauern und Zulieferern durchsucht. Die Behörde bestätigte auf Anfrage, dass Ermittler am 23. Juni 2016 einige Unternehmen genauer unter die Lupe genommen haben. Betroffen sind unter anderem Volkswagen, Daimler und BMW sowie die Zulieferer Bosch und ZF, wie Sprecher der Konzerne gestern bestätigten. Ein Sprecher des Bundeskartellamts sprach von einem Anfangsverdacht für einen Kartellrechtsverstoß. 50 Mitarbeiter des Kartellamts sowie zusätzliche Kräfte der Polizei und des Landeskriminalamts seien bei den Durchsuchungen dabei gewesen. Stahl ist der wichtigste Werkstoff in der Autoindustrie.

Zuerst hatte die "Schwäbische Zeitung" über das Einschreiten der Wettbewerbshüter berichtet. Mit Verweis auf das noch laufende Verfahren wollten die Sprecher keine weiteren Details nennen. Bis zum Abschluss des Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung, sagte der Sprecher des Bundeskartellamts.

Laut EU-Wettbewerbsrecht sind Absprachen unter Anbietern von Waren und Dienstleistungen sowie unter Abnehmern streng untersagt. Damit soll eine Preislenkung verhindert werden, die nicht vom freien Markt bestimmt wird. Sprechen sich Firmen doch ab, drohen hohe Geldbußen. Die Sprecher der Firmen betonten, bei den Untersuchungen kooperiere man vollumfänglich mit den Behörden.

Der Sprecher des Bundeskartellamtes wollte keine Angaben zu den Geschädigten machen. Ein Sprecher des Essener Stahlkonzerns Thyssenkrupp sagte unserer Redaktion, dass man momentan noch nicht sagen könne, ob man als Geschädigter betroffen sei. Man habe selbst erst aus den Medien von den Ermittlungen erfahren.

Wie lange die Ermittlungen des Bundeskartellamtes gegen die Auto-Hersteller und die Zulieferer dauern, ist schwer abzuschätzen - Kartellfälle dauern mitunter nur wenige Monate, können aber auch mehrere Jahre gehen. In manchen Fällen werden die Verfahren auch komplett eingestellt. Sollten Bußgelder verhängt werden, können die Unternehmen dagegen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vorgehen.

Auch in anderen Fällen hat die Branche mit Kartellbehörden zu tun: Großen europäischen Lastwagenbauern etwa, darunter auch Daimler und der VW-Tochter Scania, droht wegen illegaler Preisabsprachen eine Milliardenstrafe. Auch gegen Zulieferer wurden immer wieder Kartellstrafen verhängt.

Das Kartellamt gab gestern außerdem eine Einschätzung zum Bezahlen im Internet bekannt. Demnach behindern Deutschlands Banken und Sparkassen den Wettbewerb. Im Kern geht es darum, dass Online-Banking-Kunden die Sicherheitsmerkmale Pin und Tan bei bankfremden Anbietern im Internet nicht nutzen dürfen. Mithilfe einer PIN identifiziert man sich als Kunde, um etwa online eine Überweisung abzuwickeln. Andere Zahlungsanbieter hätten gerne, dass Bankkunden diese Sicherheitsmerkmale auch bei ihnen nutzen können. Banken wollen das wegen Sicherheitsbedenken nicht.

Die Verbände von Sparkassen (DSGV), Privatbanken (BdB) und Volksbanken (BVR) kündigten an, gegen die Entscheidung Rechtsmittel beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen. Die Klauseln dienten der Sicherheit beim Online-Banking und dem Datenschutz. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass Pin und Tan für unberechtigte Zugriffe auf Kundenkontendaten und missbräuchliche Transaktionen eingesetzt würden.

Aus Sicht des Kartellamtes verstoßen die Regeln zum Online-Banking gegen deutsches und europäisches Kartellrecht. Die Wettbewerbshüter verhängten allerdings keine Sanktionen und setzten keine Frist für eine Änderung.

(dpa/frin)
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