Bonn Kartellamt unterstützt EU-Strafe gegen Google

Bonn · Der Präsident der Behörde kritisiert gleichzeitig eine Klage von Thyssenkrupp gegen einen Manager.

Das Bundeskartellamt begrüßt, dass die Europäische Union am Dienstag ein 2,42 Milliarden Euro hohes Bußgeld gegen Google verhängt hat. Das erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, gestern bei der Vorlage des Berichtes 2016. "Bei internen Beratungen zu Google haben wir die Haltung der EU-Kommission unterstützt", sagte Mundt: "Google kontrolliert den Suchmaschinenmarkt, und sie haben diese Marktmacht genutzt, um in einen anderen Markt vorzudrängen." Gemeint ist, dass Google laut EU-Kommission das eigene Angebot "Google-Shopping" gegenüber anderen Preisvergleichsportalen bevorzugte.

Innerhalb Deutschlands geht das Kartellamt selbst gegen eine zu hohe Marktmacht von Online-Konzernen vor. So hofft Mundt, bis Ende des Jahres eine Untersuchung gegen Facebook abschließen zu können. Dabei soll insbesondere geklärt werden, ob das soziale Netzwerk seine extrem starke Marktstellung ausnutzt, um zu lasche Datenschutzregeln gegenüber den Kunden durchzusetzen.

Außerdem deutete Mundt an, dass die Behörde wahrscheinlich eine Untersuchung zu Vergleichsportalen im Internet starten werde. Die Behörde darf neuerdings gezielt überprüfen, ob in bestimmten Sektoren Verbraucher durch möglicherweise fragwürdige Praktiken von Unternehmen geschädigt werden. "Als diese neue Art der Sektoruntersuchungen vorgeschlagen wurde", sagte Mundt, "ging es immer auch darum, dass Vergleichsportale transparenter arbeiten könnten." Die Kunden wollten ja wissen, nach welchen Kriterien verglichen wird und ob Provisionen gezahlt werden".

Nun müsse die zuständige Abteilung prüfen, wo sie nun die ersten Untersuchungen in Bezug auf mögliche Benachteiligungen von Kunden startet, sagte Mundt.

Überraschend äußerte sich der Jurist auch zu einer Klage von Thyssenkrupp gegen einen früheren Bereichsvorstand, die heute vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt wird. Er halte es für fragwürdig, dass der Essener Konzern die vom Kartellamt verhängte Geldbuße von 191 Millionen Euro für das frühere Schienenkartell vom dafür früher zuständigen Bereichsvorstand zurückfordere. Das deutsche Recht trenne klar zwischen Geldbußen für Unternehmen und Strafen für Manager. Dabei sei für Manager eine Höchstbuße von einem Jahresgehalt vorgesehen. Thyssenkrupp erklärt dagegen auf Anfrage, es gehe dem Unternehmen bei seiner Schadenersatzklage nicht um die Vermischung verschiedener Strafen. Ziel sei vielmehr, von dem verklagten Manager den intern angerichteten Schaden durch pflichtwidriges Verhalten zurückzuerhalten.

Mundt zog auch eine Bilanz der Kartellverfahren. Nachdem 2014 noch mehr als eine Milliarde Euro an Geldbußen wegen unerlaubter Absprachen verhängt wurden, waren es 2015 etwas mehr als 200 Millionen Euro und 2016 nur noch rund 125 Millionen Euro.

Zufrieden gab sich Mundt damit, dass der Gesetzgeber jüngst eine Lücke im Wettbewerbsrecht geschlossen hat: Gemäß der "Wurstlücke" konnten Konzerne einem Bußgeld oft entgehen, indem sie die betroffene Unterfirma einfach rechtlich verschwinden ließen. Jetzt haftet dagegen ein Konzern als Ganzes. 2014 gingen durch die Lücke 238 Millionen Euro an Bußgeld verloren. Mehrere hundert Millionen Euro sind nun noch gefährdet.

(RP)
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