Dortmund Kik muss wegen Brands vor Gericht

Dortmund · Opfer des Fabrikbrandes in Pakistan erhalten für ihre Klage Prozesskostenhilfe.

Vier Jahre nach dem Brand mit mehr als 250 Toten in einer pakistanischen Textilfabrik ist der Weg frei für eine Schadenersatzklage gegen das deutsche Textilunternehmen Kik. Vier Pakistani verlangen in dem Zivilverfahren jeweils 30.000 Euro Schadenersatz für den Verlust von Angehörigen und eigene Verletzungen durch das Feuer im Jahr 2012. Das Landgericht Dortmund gab gestern bekannt, dass den Klägern Prozesskostenhilfe gewährt werde.

Als weiteren Schritt will das Gericht zur Prüfung der pakistanischen Rechtslage ein Gutachten in Auftrag gegeben. Anschließend soll über eine mündliche Verhandlung entschieden werden. Die Textilfabrik in Karachi hatte vorwiegend im Auftrag des Billig-Händlers Kik aus Bönen im Kreis Unna produziert. Die Kläger werfen dem Unternehmen vor, für die katastrophalen Brandschutzvorkehrungen in dem Gebäude mitverantwortlich zu sein.

Kik, das eine Soforthilfe gewährt hatte, weist eine Haftung sowohl nach deutschem als auch pakistanischem Recht zurück. Das Feuer bei Ali Enterprises sei die Folge eines gezielten Brandanschlages gewesen. Kik habe keine unternehmerische Sorgfaltspflicht verletzt, begrüße es aber, wenn der hochkomplexe Vorgang einer grundlegenden juristischen Prüfung unterzogen werde.

(dpa)
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