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Karlsruhe stärkt den Sonntagsschutz Kirchen feiern Ladenschluss-Urteil

Karlsruhe (RPO). Der Sonntag ist in erster Linie ein Ruhetag - und soll es auch bleiben. Mit seinem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht nicht nur den Schutz der Sonn- und Feiertage gestärkt, sondern auch die Position der Kirchen unterstützt. Der Advent wird damit zukünftig wieder besinnlicher.

Ladenöffnungszeiten in den Bundesländern
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Foto: AP

Die Richter kippten am Dienstag in Teilen die Regelung des Landes Berlin, nach der an bis zu zehn Sonntagen im Jahr die Geschäfte geöffnet haben dürfen, darunter auch an allen vier Adventssonntagen. Die Vertreter der Kirchen und mehrere Politiker begrüßten das Urteil.

Gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz von 2006 hatten die beiden großen Kirchen geklagt. Vertreter von katholischer und evangelischer Kirche werteten den Richterspruch als "Grundsatzurteil" gegen eine totale Ökonomisierung der Gesellschaft.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn, das Urteil habe den Sonntag gestärkt und unterstrichen, dass "dieser Tag ein hohes Kulturgut für die gesamte Gesellschaft ist". Die christliche Feiertagskultur in Deutschland sei gestärkt worden. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken erklärte, es handele sich um ein "deutliches Zeichen für den Erhalt und Schutz der Sonn- und Feiertage und damit gegen die totale Ökonomisierung unserer Gesellschaft". Damit sei es gelungen, den immer weiter ausgreifenden Liberalisierungstendenzen der Ladenschlussgesetze einen Riegel vorzuschieben, sagte ZdK-Präsident Alois Glück in Bonn.

Auch die evangelische Kirche begrüßte die Entscheidung. Es sei deutlich geworden, dass der Kommerz keine Priorität habe und der Sonntag für Erholung und Besinnung reserviert sei, sagte die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland, Katrin Göring-Eckardt, im ZDF. Der Unterschied zwischen Sonn- und Werktagen sei deutlich hervorgehoben worden.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls begrüßt. Damit werde das Grundbedürfnis der Menschen nach Ruhe und Besinnung am Sonntag bestätigt und geschützt, sagte er am Dienstag in Düsseldorf. Das Gericht habe den "wichtigen Grundsatz unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens anerkannt", dass nicht alle Bereiche des Lebens unter rein geschäftlichen Gesichtspunkten gesehen werden dürften. Das Urteil bestätige die Position der NRW-Landesregierung, so Rüttgers.

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) lobte am Dienstag, das Gericht habe "ein klares Signal für den Sonn- und Feiertagsschutz in Deutschland gesetzt". Das Urteil sei "eine unmissverständliche Botschaft gegen die zunehmende Ökonomisierung aller Lebensbereiche".

Kritik von Klaus Wowereit

Kritik gab es hingegen von Klaus Wowereit, dem Regierenden Bürgermeister in Berlin. "Wir haben versucht, ein modernes Gesetz zu schaffen, das den veränderten Lebensbedingungen angepasst war", erklärte der SPD-Politiker am Dienstag in Berlin. Mit seiner "ohnehin konservativeren Sichtweise auf bestimmte Dinge" habe das Gericht derartige Argumente aber ignoriert.

Nach der Entscheidung der Verfassungsrichter widersprechen insbesondere die vier verkaufsoffenen Adventssonntage dem Sonntagsschutz des Grundgesetzes. Der Staat müsse diese Sonntage besser schützen, denn Ausnahmen dürften nicht mit "bloßen wirtschaftlichen Interessen" begründet werden.

Zur Begründung hieß es, Sonn- und Feiertage seien als "Tage der Arbeitsruhe" aus religiösen Gründen, aber auch zur persönlichen Erholung der Arbeitnehmer und ihrer Teilhabe am sozialen Leben geschützt. Die beiden großen Kirchen hätten in ihrer Verfassungsbeschwerde die Möglichkeit der Verletzung des Grundrechtes auf freie Religionsausübung hinreichend dargelegt, so der Präsident des Gerichtes, Hans-Jürgen Papier.

Die Berliner Regelung über die Öffnung an sechs weiteren Sonn- und Feiertagen kann unter Auflagen fortgesetzt werden. Die Einzelentscheidungen über die Klage der Kirchen ergingen zum großen Teil mit fünf zu drei Stimmen.

Mit der Föderalismusreform war 2006 die Gesetzgebungskompetenz für die Ladenöffnungszeiten auf die Länder übergegangen. Die weitestgehende Lockerung verabschiedete Berlin: Dort kann an zehn Sonntagen im Jahr geöffnet werden, darunter auch an allen vier Adventssonntagen zwischen 13.00 und 20.00 Uhr. In den meisten anderen Bundesländern sind lediglich vier Sonn- und Feiertage pro Jahr fürs Einkaufen freigegeben; zumeist sind drei oder alle vier Adventssonntage geschützt.

(KNA)
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