Tarifkonflikt Kita-Streik: Eltern können Zusatzkosten für Betreuung absetzen

Neustadt an der Weinstraße · Der Kita-Streik scheint kein Ende zu nehmen. Für viele Eltern ist das ein Problem, sie müssen häufig zusätzliche Betreuung organisieren. Die gute Nachricht: Durch den Streik entstandene Zusatzkosten für Babysitter können von der Steuer abgesetzt werden.

Die Geister-Kitas von Düsseldorf
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Foto: Endermann, Andreas (end)

Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin. Grundsätzlich gilt: Eltern können die Betreuungskosten für ihre Kinder von der Steuer absetzen, bis diese 14 Jahre alt sind. Dazu zählen nicht nur die Kosten für den Kindergarten, sondern eben auch für die Tagesmutter oder einen Babysitter. Anerkannt werden maximal 4000 Euro im Jahr.

Wichtig ist, dass Eltern dem Babysitter den Lohn so auszahlen, dass sie die Stunden und Kosten nachweisen können. Dazu sollten die Eltern am besten einen Arbeitsvertrag formulieren. Außerdem sollte der Babysitter eine Rechnung stellen, so dass Eltern den Rechnungsbetrag überweisen können und somit einen Beleg in der Hand haben.

(dpa)
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