Düsseldorf Krank im Urlaub: Die Pflichten der Arbeitnehmer

Düsseldorf · Wer im Ausland krank wird, sollte Chef und Krankenkasse informieren. Sonst kann es teuer werden.

Eine lästige Grippe, ein gebrochenes Bein oder eine Gehirnerschütterung können den Urlaub durcheinanderwirbeln. In solchen Fällen gilt es, sich richtig zu verhalten. So erspart man sich viel Ärger mit Arbeitgeber und Krankenkasse.

Bei einer Krankmeldung aus dem Urlaub gibt es ein paar Sonderregeln zu beachten. "Ich bin verpflichtet, meinen Arbeitgeber unverzüglich per Anruf oder E-Mail zu informieren - egal ob ich im Inland oder Ausland bin", sagt Rechtsanwalt Christoph Theis. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte aus dem Ausland per Fax oder E-Mail geschickt und das Original nachgereicht werden. Dem Arbeitgeber ist die Adresse am Aufenthaltsort mitzuteilen. Daneben müssen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse dieser die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mitteilen. Im dritten Schritt müssen Arbeitgeber und Krankenkasse über die Rückkehr ins Heimatland informiert werden. Wenn nicht, können Konsequenzen wie eine Abmahnung oder die Nichtzahlung der Vergütung drohen. Wer im Urlaub krank ist, bekommt die Urlaubstage gutgeschrieben. "Daher sollte man sich im eigenen Interesse direkt am ersten Tag offiziell krank melden", empfiehlt Theis. Eine Pflicht, aus Krankheitsgründen das Reiseland zu verlassen, gibt es nicht. "Ich darf mich aber nicht genesungswidrig verhalten", so Theis. Mit Fieber am Strand liegen ist genesungswidrig.

Wer ins europäische Ausland verreist, sollte die Gesundheitskarte dabei haben. Denn sie ersetzt als Europäische Krankenversicherungskarte den Auslandskrankenschein. In der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz erhält man damit die medizinisch notwendigen Leistungen. In Mazedonien, Montenegro und Serbien erhalten Urlauber nur Notfallleistungen. "Die Karte wird zwar in den Krankenhäusern im Ausland problemlos anerkannt, jedoch nicht von allen niedergelassenen Ärzten", sagt Christian Elspas von der Techniker Krankenkasse. Also: lieber direkt ins Krankenhaus.

In Belgien, Finnland, Frankreich, Island und Luxemburg müssen Behandlungen im Ausland zunächst aus eigener Tasche bezahlt werden. Dann ist es wichtig, sich eine detaillierte und quittierte Rechnung ausstellen zu lassen, aus der klar hervorgeht, wer wieso behandelt wurde, die einzelnen Leistungen und die genauen Kosten. Die Krankenversicherung erstattet dann die in Deutschland üblichen Vertragssätze. Das heißt: Auf einem Teil der Kosten kann der Patient sitzen bleiben kann.

Neben dem gesetzlichen Krankenversicherungsschutz kann es sinnvoll sein, sich eine private Auslandsversicherung zuzulegen. Die deckt Behandlungskosten durch Ärzte und Fachärzte nach freier Wahl, Aufwendungen für Arznei-, Heil und Verbandsmittel, medizinisch notwendige Rücktransportkosten, stationäre Krankenhausbehandlungen ab.

Mitunter kann es notwendig sein, dass der Patient zurück nach Deutschland transportiert wird. Dafür sollte ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Ein Krankenrücktransport kann sonst sehr teuer werden. Ein Rücktransport aus Mallorca kostet an die 15 000 Euro, von Südafrika werden rund 100 000 Euro fällig und aus Asien kostet ein Ambulanzjet 200 000 Euro.

(RP)
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