Luxemburg L-Bank scheitert mit Klage gegen europäische Aufsicht

Luxemburg · Die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) muss sich nach einem Urteil des EU-Gerichts der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) unterwerfen. Die Luxemburger Richter wiesen eine Klage dagegen ab. Die L-Bank wollte erreichen, dass sie als relativ kleine, staatliche Förderbank ohne große Risiken der deutschen Aufsicht unterstellt wird. Damit hätte sie Aufwand und Kosten sparen können. Doch die EU-Richter sahen für eine Ausnahme keinen Grund (Az.: T-122/15). Der L-Bank bleibt nun noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof.

Nach der weltweiten Finanzkrise waren die größten Banken im Euroraum vor drei Jahren unter die Kontrolle der Bankenaufsicht SSM bei der EZB gestellt worden. Dies gilt für sogenannte bedeutsame Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro. "Weniger bedeutende" Institute unterliegen der direkten Aufsicht nationaler Behörden.

Die L-Bank lag mit zuletzt gut 75 Milliarden Euro deutlich über der entscheidenden Schwelle. Sie hatte argumentiert, wegen ihrer geringen Risiken als staatliche Förderbank reiche die deutsche Aufsicht aus. Das EU-Gericht betonte dagegen, die Schwelle von 30 Milliarden Euro gelte nur, wenn keine besonderen Umstände vorlägen. Abgewichen werden könne davon nur, wenn nationale Behörden die Ziele der Aufsicht besser umsetzen könnten.

(dpa)
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