Berlin/Düsseldorf Leistungsschutzrecht tritt in Kraft

Berlin/Düsseldorf · Suchmaschinen dürfen längere Texte nicht mehr ohne Zahlung nutzen.

Das lange diskutierte Leistungsschutzrecht hat die letzte Hürde im Bundesrat genommen und kann nun in Kraft treten. Damit bekommen Presseverlage ein eigenes Schutzrecht für ihre Inhalte im Internet. Internet-Suchportale wie Google dürfen künftig nur einzelne Wörter oder Textteile anderer Anbieter unentgeltlich verwenden.

Die Verlegerverbände begrüßten das Gesetz als "richtungsweisende Entscheidung". Damit würden die Leistungen der Verlage erstmals grundsätzlich anerkannt und rechtlich geschützt, erklärten der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). "Das Recht ermöglicht den Zeitungen und Zeitschriften, selbst zu entscheiden, unter welchen Bedingungen ihre Inhalte von Suchmaschinen und Aggregatoren zu gewerblichen Zwecken verwertet werden dürfen", so die Verbände.

Die Verleger unterstrichen, dass das Recht auf Zitieren sowie Verlinken für private und gewerbliche Nutzer erhalten bleibe. "Der Informationsfluss im Internet wird nicht eingedämmt." Im Gegenteil: Das Recht schaffe eine faire Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Verlagen und Aggregatoren."

Erwartungsgemäß kritisierte Google das Gesetz. Man wolle "neue wirtschaftliche Partnerschaften" mit Verlagen, sagte Google-Sprecher Kay Overbeck, ohne zu sagen, was das bedeutet. Konkrete Zahlungsverpflichtungen lehnt der mit 170 Milliarden Euro bewertete US-Konzern dagegen ab. Das Unternehmen hatte auch eine teure Kampagne gegen das Gesetz gestartet.

Der angekündigte Widerstand aus den Reihen der SPD scheiterte an der Uneinigkeit der SPD-regierten Länder und auch einer Stimmenthaltung von NRW. Die Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft (SPD), verteidigte das Vorgehen ihres Landes. Die Grünen in NRW waren mit der Stimmenthaltung der Landesregierung dagegen unzufrieden und kritisierten damit indirekt die von ihnen selbst unterstützte Regierung.

Die Union verteidigte das Gesetz. Es sei "ausgewogen und zukunftsorientiert".

(RP)
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