Karlsruhe Leverkusen scheitert mit Jobcenter in Eigenregie

Karlsruhe · Hartz-IV-Empfänger werden auch in Zukunft hauptsächlich von der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Kommunen gemeinsam betreut. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter wiesen gestern eine Klage der Stadt Leverkusen und 15 Landkreisen größtenteils ab (Aktenzeichen: 2 BvR 1641/11). Eigentlich wollten die Kläger erstreiten, dass sie in den Kreis der so genannten Optionskommunen aufgenommen werden. Diese dürfen die Langzeitarbeitslosen allein und ohne Arbeitsagentur betreuen und bekommen dafür auch entsprechend viel Geld vom Bund.

Die Richter sehen mit der geltenden Rechtslage kein Verfassungsrecht verletzt. Demzufolge muss es kein neues Zulassungsverfahren für kommunale Jobcenter geben. Die bundesweit 440 Jobcenter werden also weiter hauptsächlich von Arbeitsagenturen und Kommunen betrieben. Eine Ausnahme bilden 108 kommunale Jobcenter, in denen Landkreise und Städte Langzeitarbeitslose in Eigenregie betreuen. Die Kläger wollten ebenfalls unter diese Ausnahme-Regelung fallen. Sie hatten sich vor drei Jahren beworben, waren damals aber nicht ausgewählt worden, weil es mehr Bewerber als Plätze gegeben hatte. Sie sahen sich dadurch in ihren kommunalen Rechten verletzt und klagten in Karlsruhe. Der Gesetzgeber sei 2011 durchaus berechtigt gewesen, die Zahl der kommunalen Jobcenter festzulegen, urteilten die Richter. Sie kritisierten aber, dass es bei der Auswahl der Kommunen nicht ganz gerecht zugegangen sei. Zudem billigten die Richter die Finanzkontrolle von kommunalen Jobcentern durch den Bundesrechnungshof.

Die Kläger hoffen nun auf eine politische Lösung, um irgendwann Hartz-IV-Empfänger doch allein betreuen zu können. Das Bundesarbeitsministerium winkte jedoch ab.

(dpa)
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