Düsseldorf Lokal hielt Arbeitszeit nicht ein - 12.000 Euro Geldbuße

Düsseldorf · Die Kontrolleure von Zoll und NRW-Arbeitsministerium kamen unangekündigt - entsprechend drastisch fiel die Bilanz aus. Nur 20 Prozent der im vergangenen Herbst überprüften 146 Gastronomiebetriebe hielten sich an das Arbeitszeitgesetz. Demnach sind elf Stunden Ruhezeit zwischen Ende und Wiederaufnahme der Arbeit einzulegen; pro Tag darf nicht mehr als acht Stunden gearbeitet werden. In Ausnahmefällen können es zwar bis zu zehn Stunden sein, doch muss es dafür einen entsprechenden Ausgleich geben.

In 37 Prozent der überprüften Betriebe - von Pommesbuden und Imbissketten bis hin zu Edel-Restaurants - blieb unberücksichtigt, dass manche Beschäftigten am selben Tag noch einen anderen Job ausübten, wodurch die zulässige Höchststundenzahl bei weitem überschritten wurde. NRW Arbeitsminister Rainer Schmeltzer (SPD) rät daher allen Arbeitgebern, sich von den Mitarbeitern schriftlich mitteilen lassen, ob sie einen Zweitjob haben.

Bei etwa 40 Prozent der Betriebe wurde Schwarzarbeit festgestellt. Andere schwarze Schafe der Branche zahlten nicht den gesetzlichen Mindestlohn. Die Arbeitgeber hätten "teilweise sehr kreative Umgehungsformen entdeckt", so Uwe Schröder, Präsident der Generalzolldirektion. Dabei handle es sich etwa um die Beschäftigung von Scheinselbstständigen, um fehlerhafte Arbeitsaufzeichnungen oder um eine falsche Bewertung dessen, was als Arbeitszeit gilt.

Den ertappten Betrieben wurden Bußgelder auferlegt; in einem Falle waren es sogar 12.000 Euro. In einigen schwerwiegenden Fällen wurden Strafverfahren eingeleitet. Auch weiterhin, so Schmeltzer, werde es unangemeldete Kontrollen geben.

(hüw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort