Tarif-Streit Lufthansa-Passagiere müssen weiter bangen

Frankfurt/Main · Auch am Dienstag war weiter unklar, wann die Piloten ihre Streikankündigung im Konflikt um die Frühverrentung in die Tat umsetzen. Derweil droht auch Bahnkunden Ungemach. Die Gewerkschaft GDL will Gehaltserhöhungen durchsetzen.

 Die Pilotenvereinigung "Cockpit" droht mit Streik. Dass die Lufthansa ein besseres Angebot macht, gilt als unwahrscheinlich.

Die Pilotenvereinigung "Cockpit" droht mit Streik. Dass die Lufthansa ein besseres Angebot macht, gilt als unwahrscheinlich.

Foto: dpa, fve kno fpt

Lufthansa-Personalvorstand Bettina Volkens hatte die Pilotengewerkschaft "Cockpit" am Vortag zu einer Rückkehr an den Verhandlungstisch aufgefordert und neues Angebot angekündigt. Über den Inhalt wurde zunächst nichts bekannt. Umfangreiche Änderungen der bisherigen Lufthansa-Offerte gelten aber als unwahrscheinlich.

Hintergrund der Auseinandersetzung mit den Lufthansa-Piloten ist ein Streit über die Übergangsrente für die Flugkapitäne. Deshalb hatte es bereits im April massive Flugausfälle gegeben. Cockpit hatte die Verhandlungen in der vergangenen Woche für gescheitert erklärt und einen Streik angekündigt, Details aber zunächst offengelassen. Die Gewerkschaft wirft Lufthansa unter anderem vor, den Moderationsprozess zur Lösung des Konflikts um weitere Themen erweitern zu wollen. Inzwischen stünden schon 15 Themen auf der Agenda. "So werden wir nicht fertig", sagte ein "Cockpit"-Sprecher.

Auch Bahnreisenden droht Ärger. Die Bahngewerkschaft GDL fordert seit mehreren Monaten eine Entgelderhöhung. Anders als bei der Lufthansa gibt es aber noch keine konkrete Streikdrohung. In dem festgefahrenen Bahn-Konflikt geht es außerdem um die künftige Form der Zusammenarbeit der beiden Gewerkschaften GDL und EVG. Die GDL hat ihre Mitglieder für diesen Mittwoch zu einer Protestversammlung in Fulda aufgerufen.

Die Gewerkschaften GDL und Cockpit wollen die Reisenden aber nicht mit einem Doppel-Streik belasten. Sie wollen sich nach GDL-Angaben abstimmen, damit nicht Bahn- und Flugreisende gleichzeitig von einem Ausstand betroffen sind.

(dpa)
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