100.000 Passagiere betroffen Lufthansa-Piloten streiken auch am Donnerstag

Frankfurt/Main · Nach einem Gerichtsbeschluss weiten die Piloten ihren Streik noch aus: Auch am Donnerstag bleibt ein großer Teil der Lufthansa-Maschinen auf dem Boden. Insgesamt fallen 876 Flüge aus. Auch der Düsseldorfer Airport ist betroffen.

 Bis einschließlich Donnerstag werden 876 Flüge gestrichen.

Bis einschließlich Donnerstag werden 876 Flüge gestrichen.

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Hunderte gestrichene Flüge, rund 100.000 betroffene Passagiere — die Lufthansa-Piloten legen die Fluglinie seit dem frühen Mittwochmorgen mit ihrem mittlerweile 14. Streik großteils lahm. Auch am Donnerstag soll der Streik weitergehen: Unmittelbar nach einer Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Hessen weitete die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) den Ausstand auf zwei Tage aus. Das Gericht hatte zuvor endgültig den Antrag der Lufthansa abgelehnt, den Ausstand per einstweiliger Verfügung verbieten zu lassen.

In Düsseldorf werden am Mittwoch 30 der 38 geplanten Lufthansa-Verbindungen annulliert. Geplant waren zehn Flüge von und nach Frankfurt, die komplett ausfallen sowie 28 Verbindungen nach München. Hiervon finden nur acht Flüge von und nach München statt.

"Nachdem schon am Mittwoch fast 900 Flüge seitens Lufthansa gestrichen wurden, sind auch diesmal wieder alle Lang- und Kurzstreckenverbindungen betroffen, die in dieser Zeit aus Deutschland abfliegen sollten", sagte VC-Vorstand Jörg Handwerg im Hinblick auf den Donnerstag.

Von den gestrichenen Flügen am Mittwoch sind 51 Interkontinentalflüge. Insgesamt kommt das Unternehmen Lufthansa auf rund 1800 Flüge pro Tag. "2124 von rund 3000 geplanten Flügen der Lufthansa Group finden statt", heißt es in der Mitteilung des Unternehmens vom Dienstagmittag. Darin sind allerdings auch Flüge von Konzerngesellschaften enthalten, die nicht bestreikt werden, wie zum Beispiel Brussels, Swiss oder AUA.

Am Dienstagnachmittag hatte die Lufthansa vor dem Arbeitsgericht Frankfurt einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Streik gestellt. Doch das Gericht scheute einen Eingriff in die Tarifautonomie: "Wir dürfen Tarifpolitik unsererseits nicht einer Bewertung unterziehen. An Tarifpolitik dürfen wir als staatliches Gericht nicht heran", erklärte der Vorsitzende Richter Martin Becker schon während der Verhandlung. Auch vor dem Landesarbeitsgericht kassierte die Airline in der Nacht zum Mittwoch eine Niederlage.

"Lufthansa nimmt die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts zur Kenntnis. Wir werden nun die Gründe der Urteilsbegründung prüfen", erklärte die Airline. Das Unternehmen sei jederzeit bereit, die Tarifverhandlungen mit der Konzerntarifkommission der Vereinigung Cockpit wieder aufzunehmen.

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Die bislang letzte Verhandlungsrunde im seit April 2014 laufenden Tarifkonflikt wurde im September 2015 abgebrochen, nachdem das Landesarbeitsgericht Hessen einzelne Streikziele als rechtswidrig eingeschätzt hatte. Seitdem hat die VC ihre Verhandlungstaktik geändert und sich auf offene Tarifthemen konzentriert.

Der Anlass des aktuellen Streiks sind einzig Forderungen zum Gehalt der rund 5400 betroffenen Piloten von Lufthansa, Lufthansa Cargo und der Tochtergesellschaft Germanwings. Die Piloten verlangen Tariferhöhungen von zusammen 22 Prozent über einen Zeitraum von fünf Jahren bis April 2017. Die Pilotengewerkschaft hatte am vorigen Mittwoch erneut den Vorschlag des Unternehmens abgelehnt, in eine Schlichtung zu den offenen Gehaltsverhandlungen einzusteigen.

Der deutsche Flughafenverband ADV befürchtet Schäden in Millionenhöhe durch den Streik der Lufthansa-Piloten und des Kabinenpersonals bei Eurowings. Die Airports seien inzwischen immer häufiger Schauplatz von Tarifauseinandersetzungen, sagte ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch). "Diese Entwicklung ist nicht akzeptabel und geht weit über das vertretbare Maß hinaus."

Die Airports agierten ohnehin in einem "sehr angespannten wirtschaftlichen Umfeld" und würden durch streikbedingte Flugausfälle unnötig zusätzlich belastet.

(mro/dpa)
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