Karlsruhe/Berlin Luftverkehrssteuer offenbar verfassungskonform

Karlsruhe/Berlin · Nach der ersten Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht droht Ländern und Flughäfen eine Niederlage.

Vor drei Jahren wurde die Luftverkehrssteuer eingeführt - seitdem trommelt die Luftfahrtbranche lautstark dagegen. Dabei konnte sie früh auf die Unterstützung von Landespolitikern zählen. Gestern wurde erstmals vor dem Bundesverfassungsgericht darüber verhandelt, ob die Steuer mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Karlsruher Richter in ihrem Urteil, das in einigen Monaten erwartet wird, die Steuer für verfassungskonform erklären werden.

Das Land Rheinland-Pfalz hatte geklagt und möchte erreichen, dass die Luftverkehrssteuer - ein Segen für die Kassen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) - gekippt wird. Das Argument: Weil die Steuer nur für Starts von deutschem Boden anfalle und je nach Flugweite pro Ticket erhoben werde, würden viele Fluggäste gerade in den Grenzregionen auf Flughäfen im benachbarten Ausland ausweichen. Das Nachsehen hätten Regionalflughäfen, die zumeist von Billig-Airlines angeflogen werden. Der Regierung Rheinland-Pfalz liegt der Flughafen Frankfurt-Hahn im Hunsrück besonders am Herzen. 2011, als die Steuer eingeführt wurde, sei dort das Passagieraufkommen um 17,2 Prozent eingebrochen und weiter rückläufig, klagte Innenminister Roger Lewentz (SPD). In Nordrhein-Westfalen kämpft der Flughafen Weeze mit ähnlichen Problemen. Immer wieder hatten dessen Betreiber über die Belastung der Luftverkehrssteuer geklagt, weil die Airline Ryanair wohl auch deswegen das dortige Angebot kürze.

In Karlsruhe verteidigte Staatssekretär Werner Gatzerwar das Anliegen des Bundesfinanzministeriums. Er wies auf die umwelt- und verkehrspolitischen Ziele der Steuer hin. Sie wolle im innerdeutschen Verkehr "Anreize dafür geben, dass auf angemessenere und sinnvollere Verkehrswege umgestiegen wird wie die Bahn". Die Luftverkehrssteuer sei vor allem aber ein "Akt der Gerechtigkeit gegenüber anderen Verkehrsträgern wie dem Kraftfahrzeugverkehr", zumal der Flugverkehr von der Kerosinsteuer befreit sei. Pro Jahr spült die Steuer rund eine Milliarde Euro in die Bundeskasse - ein Anteil von 0,3 Prozent am gesamten Steueraufkommen.

(RP)
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