Karlsruhe Makler scheitern vor dem Verfassungsgericht

Karlsruhe · Wenn ein Vermieter einen Makler einschaltet, muss er ihn auch bezahlen. Diese seit Juni 2015 geltende Regelung verstößt nicht gegen das Grundgesetz, entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1015/15). Die Verfassungsbeschwerden von zwei Immobilienmaklern wurden als unbegründet verworfen.

Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Entscheidung. Die Berufsorganisation der Makler, IVD, bedauerte sie. Nach der Neuregelung können Vermieter die Maklercourtage nicht mehr einfach auf ihre neuen Mieter abwälzen. Aus Sicht der Karlsruher Richter gibt es gute Gründe für die Reform im vergangenen Jahr: Der Gesetzgeber bringe die sich gegenüberstehenden Interessen von Wohnungssuchenden und Wohnungsvermittlern in einen Ausgleich, begründete das Gericht seine Entscheidung.

(dpa)
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