Düsseldorf Mehr Geld für Trennungskinder

Düsseldorf · Unterhaltspflichtige Eltern müssen vom nächsten Jahr an mehr für ihre Sprösslinge zahlen. In der neuen, bundesweit angewendeten "Düsseldorfer Tabelle" werden die Mindestbedarfssätze von unterhaltsberechtigten Kindern zum 1. Januar 2017 erhöht, wie das Düsseldorfer Oberlandesgericht gestern mitteilte.

Der Mindestunterhalt steigt für Kinder bis zum fünften Lebensjahr um sieben Euro auf 342 Euro. Sechs- bis Elfjährige haben Anspruch auf 393 Euro (plus neun Euro). Zwölf- bis 17-Jährige bekommen 460 statt 450 Euro monatlich.

Der Mindestbedarf für ein volljähriges Kind steigt um elf Euro auf 527 (516) Euro. Entsprechend den Nettoeinkommen der Unterhaltspflichtigen steigt der Betrag dann je Einkommensklasse gestaffelt. Der Selbstbehalt für die Unterhaltspflichtigen ändert sich den Angaben zufolge nicht. Er war zuletzt im Januar 2015 angehoben worden.

Darüber hinaus soll im kommenden Jahr auch das Kindergeld für alle steigen. Die Erhöhung solle Mitte Dezember endgültig festgelegt werden, danach werde die Tabelle erneut angepasst, teilte das Oberlandesgericht weiter mit. Auf den Bedarf des Kindes ist bei minderjährigen Kindern das halbe, bei volljährigen das volle Kindergeld anzurechnen.

Die "Düsseldorfer Tabelle" existiert seit 1962 und dient als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts. Die Erhöhung zum Jahreswechsel beruht auf der Mindestunterhaltsverordnung. Die nächste Änderung wird voraussichtlich zum Januar 2018 erfolgen.

(dpa)
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