Straßburg Mehr Mitsprache von Aktionären bei Managervergütung

Straßburg · Aktionäre dürfen in Europa bei der Festlegung von Managergehältern künftig mehr mitreden. Die EU-Abgeordneten billigten eine entsprechende Reform der Europäischen Aktionärsrechterichtlinie. Danach sollen Anleger mindestens alle vier Jahre ihr Votum über die Bezüge der Unternehmensspitze abgeben. Bei wesentlichen Änderungen des Vergütungssystems müssen sie gefragt werden. Gehaltsexzesse sollen so verhindert werden. Bindend ist das Votum der Anteilseigner bisher nicht, und das könnte nach der Reform so bleiben.

Die EU-Mitgliedstaaten können nämlich selbst festlegen, ob die Entscheidung der Hauptversammlung bindend ist oder nur beratende Wirkung hat. Die Reform soll im ersten Halbjahr in Kraft treten. Die EU-Länder haben dann zwei Jahre Zeit, die Vorschriften umzusetzen. Nach den neuen Regeln sollen Unternehmen ihren Aktionären jedes Jahr Auskunft über die Bezüge einzelner Vorstände geben. In Deutschland weisen bereits alle Dax-Konzerne die Bezüge individuell aus.

(dpa)
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