Hamm Middelhoff scheitert mit seiner Haftbeschwerde

Hamm · Der frühere Top-Manager Thomas Middelhoff bleibt in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Hamm verwarf die Haftbeschwerde des 61-jährigen als unbegründet. Es bestehe nach wie vor Fluchtgefahr, urteilte der 5. Strafsenat. Zur Begründung verwies das Gericht auf die verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren sowie weitere strafrechtliche Ermittlungen gegen Middelhoff und die von Gläubigern gegen ihn erhobenen Millionenforderungen.

Der Senat betonte, bei einer Abwägung aller Umstände sei es wahrscheinlicher, dass sich der Manager dem weiteren Strafverfahren entziehen werde, als dass er sich ihm zur Verfügung halten werde. Middelhoff sehe aufgrund der gegen ihn laufenden Verfahren selbst keine Chance, sich in Europa eine neue wirtschaftliche Existenz aufzubauen, verfüge aber über geschäftliche Kontakte außerhalb Europas. Außerdem habe er dem Landgericht nach seiner Festnahme zunächst die Existenz eines zweiten Reisepasses mit einem gültigen Visum für die Volksrepublik China verschwiegen.

Der frühere Arcandor-Chef war am 14. November vom Essener Landgericht wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt und noch im Gerichtssaal verhaftet worden. Das Gericht hatte ihn der Untreue in 27 Fällen und der Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig gesprochen. Middelhoff hat allerdings vor dem Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil eingelegt. Es ist damit noch nicht rechtskräftig. Der Manager hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets bestritten.

(dpa)
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