Berlin Mietpreisbremse belastet Vermieter mit 520 Millionen

Berlin · Heute bringt das Bundeskabinett das Gesetz auf den Weg. Die Miete darf höchstens um zehn Prozent steigen.

Das Bundeskabinett bringt heute mit der Mietpreisbremse ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD auf den Gesetzgebungsweg: Bei einem Mieterwechsel darf die Wohnungsmiete ab 2015 höchstens zehn Prozent teurer sein als für eine vergleichbare Wohnung. Doch diese Bremse soll nur in Gebieten gelten, die von den Ländern als "angespannte Wohnungsmärkte" ausgewiesen werden. Die Details:

Miethöhe Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent steigen, heißt es im Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD). Das gilt aber nur in Gebieten, die von den Bundesländern zu "angespannten Wohnungsmärkten" erklärt werden. Diese lägen dann vor, "wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist". Gradmesser dafür seien etwa ein Mietenanstieg und Mietbelastungen, die über dem bundesweiten Durchschnitt liegen. Die Länder können davon bis Ende 2020 für jeweils höchstens fünf Jahre Gebrauch machen - also bis Ende 2025.

Ausnahmen Die Mietpreisbremse soll nicht für eine Wohnung gelten, "die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt oder vermietet wird". Auch für die "erste Vermietung nach umfassender Modernisierung" gibt es keine Deckelung des Mietpreises. Damit reagiert die Bundesregierung auf Kritik von Wissenschaft und Immobilienwirtschaft. Die nun formulierten Ausnahmen sollen verhindern, dass Investitionen in dringend benötigte Neubauwohnungen oder Neuvermietungen unterbleiben.

Makler Bei der Wohnungsvermittlung soll derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat. Das ist in der Regel der Vermieter. Werden Makler vom Vermieter beauftragt und fordern dieser dennoch von Wohnungssuchenden ein Entgelt, droht ein Bußgeld.

Einsparungen/Belastungen Die Bundesregierung schätzt, dass für Vermieter geschätzte Mindereinnahmen oder Mehrkosten von gut 520 Millionen Euro entstehen. Mieter durch Preisbremse und Bestellerprinzip für Makler würden dagegen erheblich sparen.

(rtr)
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