München Milder Winter sorgt für geringere Heizkosten

München · Gute Nachricht für Mieter und Hausbesitzer: Die Heizkostenabrechnung für diesen Winter wird vergleichsweise günstig ausfallen. Von Oktober bis Ende Januar hätten die Kunden zwölf Prozent weniger geheizt, teilte der Gas- und Stromversorger Eon mit. "Eine Familie, die mit Erdgas heizt, hat jetzt schon rund 75 Euro Heizkosten gespart", sagte Geschäftsführer Uwe Kolks. Deutschlandweit sei der Winter bisher 1,5 Grad wärmer gewesen als im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre, und das wirke sich "unmittelbar positiv auf die Heizrechnung aus". Zunächst war wegen der gestiegenen Energiepreise wieder ein Anstieg der Heizkosten erwartet worden.

Je nach Vorauszahlung kann sich damit mancher Mieter auf eine Rückzahlung von Betriebskosten freuen. Nach dem Ende der Heizperiode gibt es die Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter hat allerdings bis Ende des Jahres Zeit , das Vorjahr abzurechnen, so der Mieterbund. Abrechnungen, die das Jahr 2017 betreffen, muss der Mieter demnach bis zum 31.12.2018 vorliegen haben.

Nebenkosten für Heizen, Wasser und Abwasser, den Hausmeister oder die Müllabfuhr machen in Deutschland im Schnitt etwa ein Viertel der Wohnkosten aus. Der größte Posten ist das Heizen. Hier sind die Kosten in den vergangenen Jahren aber deutlich gesunken. Die Heizkosten waren im Jahr 2016 für alle Mieter und Wohnungsbesitzer günstiger als im Jahr davor: Wer eine 70 Quadratmeter große Wohnung mit Öl heizte, hatte im Durchschnitt eine Einsparung von 90 Euro, bei Fernwärme und Erdgas lag die Ersparnis für eine Wohnung dieser Größe bei 35 und 25 Euro, wie der Deutsche Mieterbund und die Beratungsgesellschaft Co2online Ende 2017 mitgeteilt hatten.

Heizkosten in Mehrfamilienhäusern müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Daher sind alle Wohnungen beziehungsweise Zimmer und Heizkörper mit Erfassungssystemen ausgerüstet. Diese müssen einmal im Jahr abgelesen werden. Nur in Ausnahmefällen darf der Vermieter den Verbrauch schätzen. Der Mieter muss neben den reinen Brennstoffkosten auch die Kosten für Wartung und Ablesedienst tragen.

(RP/dpa)
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