Düsseldorf Minijobber haben Recht auf Krankengeld und Urlaub

Düsseldorf · Die Annahme vieler Arbeitgeber, Minijobs seien für sie günstiger als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, ist nach den Worten von NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) ein "Irrglaube". Wer einem Minijobber 450 Euro im Monat zahle, müsse 126 Euro Sozialabgaben abführen. Bei einem regulären Arbeitsverhältnis seien es bei gleichem Lohn nur 86 Euro. Der Grund: In diesem Fall übernimmt der Arbeitnehmer einen Teil der Sozialabgaben.

Nach einer neuen Untersuchung streben nur 17 Prozent der 1,6 Millionen Minijobber in NRW ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis an. Warum sollten sie auch, denn stellten sie sich dann nicht schlechter? Schneider widerspricht: Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall krankenversichert, und er erwirbt Rentenansprüche.

Der Minister unterstrich, dass Minijobber dieselben Rechte wie alle anderen Beschäftigten besitzen. So stünden ihnen Urlaub und Krankengeld zu. Allerdings machten längst nicht alle davon Gebrauch. Als mögliche Gründe nannte Schneider die Sorge vor Jobverlust, eine falsche Zurückhaltung oder schlicht Unkenntnis. Umgekehrt handle es sich auf Arbeitgeberseite um massive Verstöße gegen gesetzliche Regelungen.

Einer Umfrage zufolge gaben 41 Prozent der Minijobber in NRW an, dass es keinen bezahlten Urlaub gebe (bei den Arbeitgebern räumten dies 31 Prozent ein). 39 Prozent (Arbeitgeber: 26 Prozent) erklärten, dass im Krankheitsfall kein Lohn gezahlt werde. 27 Prozent (33) verneinten die Frage nach Mutterschutzlohn, und 43 Prozent der Minijobber (40 Prozent der Arbeitgeber) berichteten, dass an Feiertagen kein Entgelt gezahlt werde.

Alles in allem, so der Minister, sei es für beide Seiten vorteilhafter, Minijobs in feste Stellen umzuwandeln. Nach Angaben der stellvertretenden DGB-Landesvorsitzenden Sabine Graf könnten in NRW bis zu 180 000 Voll- und Teilzeitstellen entstehen, wenn es gelänge, zehn Prozent der geringfügig entlohnten Beschäftigung umzuwandeln.

(RP)
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