Frankfurt Musterverfahren gegen Telekom angelaufen

Frankfurt · Hat die Deutsche Telekom ihre Anleger vor dem dritten Börsengang (T3) falsch informiert? Auch der erste Verhandlungstag im neu aufgelegten Prozess vor dem Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) brachte keine schnellen Antworten auf diese Frage. Mit solchen ist auch nicht zu rechnen. Dennoch soll am 30. November ein Urteil gesprochen werden.

Bis zum 17. November haben die Prozessparteien nun Zeit, zu den aufgeworfenen Fragen Stellung zu beziehen. Auslöser für die Neuauflage des Prozesses ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser hatte einen sogenannten Prospektfehler festgestellt. In einem vorangegangenen Urteil hatte das OLG einen solchen Fehler nicht entdecken können. Im Börsenprospekt müssen Börsenaspiranten ihr Unternehmen genau vorstellen. Natürlich wird dabei kräftig für die Aktien getrommelt, Risiken müssen trotzdem ausdrücklich benannt werden. Der Telekom wird unter anderem vorgeworfen, sie habe ihre Beteiligung am US-Konkurrenten Sprint falsch bewertet und so ein höheres Gewinnpotenzial suggeriert. Dieser Fehler allein rechtfertigt noch keinen Anspruch auf Schadenersatz. Die Betroffenen müssen glaubhaft darlegen können, dass ihre Kaufentscheidung für die Aktie auf diesem Prospektfehler beruht. Die Telekom muss dagegen deutlich machen, dass sie die Anleger nicht bewusst getäuscht hat.

Insgesamt gibt es etwa 16.000 Kläger, die alle im Jahr 2000 bei T3 Aktien zum Preis von 63,50 Euro gekauft haben. Da es in Deutschland keine Sammelklagen gibt, wird anhand eines Beispiels in einem Musterverfahren entschieden, das auf alle anderen Kläger angewandt werden kann. Der Musterkläger ist inzwischen verstorben. Dennoch wird das Verfahren fortgesetzt. Richterin Birgitta Schier-Ammann hat angedeutet, dass im Falle eines Schadenersatzes möglicherweise die zwischenzeitlich gezahlten Dividenden auf diesen angerechnet werden könnten. Darüber hinaus rechnet sie fest damit, dass der Fall erneut an den BGH nach Karlsruhe gehen wird, egal wie die Entscheidung ausfällt.

(RP)
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