Berlin Nahles kommt Arbeitgebern ein bisschen entgegen

Berlin · Die Ministerin gibt bei der Regulierung der Zeitarbeit nach, doch im Streit um Regeln für Werkverträge bleibt sie hart.

Ungeachtet der scharfen Kritik von Arbeitgeberverbänden und aus den Reihen der Union will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ihren Gesetzentwurf zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen in den kommenden Wochen ins Kabinett bringen. Dies werde "bald" geschehen, hieß es gestern im Arbeitsministerium. Zunächst sei noch ein Spitzentreffen mit Gewerkschaften und Arbeitgebern geplant, um in einem strittigen Punkt noch vor der Kabinettsentscheidung einen Kompromiss zu erzielen. Dabei werde es darum gehen, wie auch die Firmen, die an keinen Flächentarifvertrag gebunden sind, bessere Bedingungen bei der Leiharbeit erhalten könnten.

Nahles will den Einsatz von Leiharbeitern im selben Betrieb auf 18 Monate begrenzen und nach neun Monaten für Leiharbeiter die gleiche Bezahlung wie für Stammbelegschaften vorschreiben. Allerdings will die Ministerin tarifgebundenen Firmen einen Vorteil verschaffen, indem sie in einem Tarifvertrag auch eine längere Entleihdauer und die gleiche Bezahlung erst nach zwölf Monaten aushandeln können.

Im Ministerium hieß es, die Arbeitgeber hätten damit ein Problem, weil zum Beispiel 70 Prozent der ostdeutschen Metallunternehmen nicht mehr tarifgebunden seien. Daher solle nun nach einem Weg gesucht werden, wie auch diesen Unternehmen unter Beteiligung der Gewerkschaften eine längere Entleihdauer ermöglicht werden könne, etwa über Haustarifverträge.

Mehr Härte zeigt Nahles bei der besonders umstrittenen Einführung von gesetzlichen Prüfkriterien für Werkverträge. Der Gesetzentwurf listet acht Kriterien auf, die sich nach der geltenden Rechtsprechung richten und durch die leichter erkannt werden soll, ob es sich um einen Werkvertrag oder um ein normales Arbeitsverhältnis oder um Scheinselbstständigkeit handelt. Mit Werkverträgen vergeben Unternehmen etwa IT-Dienstleistungen, Catering- und Reinigungsdienste oder den Bau bestimmter Fabrikteile an andere Firmen. Die Arbeitgeber monieren, die Kriterien würden Hunderttausende Firmen verunsichern, vor allem im Handwerk.

Dazu hieß es im Ministerium, nur wenn alle Kriterien "in der Gesamtschau" erfüllt seien, könne ein Missbrauch von Werkverträgen festgestellt werden. Das könne man im Gesetzentwurf sicher noch deutlicher machen. Die Kriterien blieben ansonsten aber unverändert. Das Gesetz ziehe keine Sanktionen nach sich. Allerdings gebe es Betroffenen bessere Klage-Mittel zur Hand.

(mar)
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