Berlin Neue Regeln für die Steuererklärung

Berlin · Bürger erhalten mehr Zeit für die Abgabe, müssen aber bei Verspätung zahlen.

Bei der elektronischen Steuererklärung sollen Bürger dem Finanzamt in der Regel keine Belege mehr vorlegen. Nachweise zu Spenden oder Kapitalerträgen sollen nur noch im Einzelfall angefordert werden. Der Bundestag will heute ein Gesetzespaket beschließen, das das Verfahren vereinfachen soll. Neu ist auch: Bürger sollen mehr Zeit für die Abgabe bekommen. Die Regeln sollen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Wer seine Steuererklärung selbst ausfüllt, muss diese künftig erst Ende Juli einreichen und nicht mehr Ende Mai des Folgejahres. Die verlängerte Frist soll vom kommenden Jahr an gelten. Ehepaare etwa mit der Lohnsteuerklasse III und V müssen so für 2017 erst zum 31. Juli 2018 ihre Erklärung abgeben.

Mehr Zeit für die Abgabe erhalten auch Steuerzahler, die sich von einem Berater oder einem Verein helfen lassen. Für sie wird die Frist von zwölf Monaten auf 14 Monate erweitert. Für 2017 müssten die Unterlagen bis Ende Februar 2019 eingereicht werden.

Bei der sogenannten Vorab-anforderung von Steuerpflichtigen, die einen Berater nutzen. Hier wird die Abgabefrist von drei auf vier Monate verlängert.

Einen Verspätungszuschlag gibt es schon. Er wurde aber durch den Bearbeiter im Finanzamt individuell festgesetzt. Das soll sich ändern. Der neue Gesetzentwurf sieht die Einführung eines obligatorischen Verspätungszuschlages vor.

Nein. Der Zuschlag von 25 Euro pro Monat soll nur jene betreffen, die Steuern nachzahlen müssen. Diese Zuschläge würden aber nur dann greifen, wenn die Steuererklärung nicht innerhalb von sieben beziehungsweise 14 Monaten nach Ende des Besteuerungszeitraumes abgegeben und wenn keine Fristverlängerung beantragt wurde.

Wer von der Steuererklärungspflicht überrascht und erst vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wird, für den beginnt der Verspätungszuschlag erst mit dem Ablauf der durch das Finanzamt gesetzten Nachfrist.

(dpa)
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