Düsseldorf NRW will Schuldenbremse lockern

Düsseldorf · Der Landesrechnungshof und die Opposition warnen vor zu laschen Regeln.

Die rot-grüne Landesregierung will die ab 2020 eigentlich bundesweit geltende Schuldenbremse unterlaufen, indem sie mit einem Landesgesetz relativ großzügige Ausnahmen für die Aufnahme neuer Kredite ab 2020 zulässt. Diese Kritik an dem geplanten neuen Gesetz trugen gestern der Landesrechnungshof, der Bund der Steuerzahler, mehrere Wissenschaftler sowie CDU und FDP im Landtag vor.

Landesrechnungshof und Bund der Steuerzahler hielten es erst einmal grundsätzlich für falsch, dass die Schuldenbremse in NRW nicht in die Verfassung komme, obwohl dies acht weitere Bundesländer schon vorgemacht hätten. "Nur dann, wenn die Schuldenbremse Teil der Verfassung ist, könnte die Opposition beim Landesverfassungsgericht gegen Verstöße klagen", erklärt dazu Eberhard Kanski, stellvertretender Vorsitzender des Steuerzahlerbundes NRW.

In den Vorschlägen sieht der Landesrechnungshof "eine Aushöhlung der Schuldenbremse". Denn die Landesregierung wolle sich Kredite in Höhe von zeitweise 1,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Ausnahmesituationen genehmigen. Das sei "viel zu hoch", meint die Behörde. Denn falls sich die 1,5 Prozent auf die bundesweite Wirtschaftsleistung beziehen, wären 52 Milliarden Euro drin. Legt man nur die Wirtschaftsleistung in NRW zugrunde, wären rund zehn Milliarden Euro neuer Kredite möglich. "Die rot-grüne Schuldenbremse wäre löchrig wie ein Schweizer Käse", sagt dazu Marcus Optendrenk, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Ralf Witzel, stellvertretender Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, erklärt: "Bei einem großen Abschwung erlaubt das Grundgesetz dem Bund sowieso, dass er mit höheren Ausgaben gegenhalten darf. Darum würden zu hohe Spielräume im Land zu Missbrauch einladen."

SPD und Grüne rechtfertigen ihren Vorschlag damit, sie wollten den Bundesregeln im Prinzip folgen, wollten dem Land aber eine gewisse Flexibilität für schwierige Zeiten sichern. Der Berliner Staatsrechtler Christian Waldhoff meint dagegen, der NRW-Vorschlag würde den Zweck der Schuldenbremse ins Gegenteil verkehren.

(RP)
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