Hückeswagen OLG Köln muss Streit um Zinswetten neu verhandeln

Hückeswagen · Die Auseinandersetzung um Millionenverluste aus hochriskanten Zinsgeschäften zwischen der Stadt Hückeswagen und der WestLB-Rechtsnachfolgerin EAA geht vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln weiter. Dorthin hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Fall zurückverwiesen (Az.: XI ZR 425/14). Die Stadt fordert 1,3 Millionen Euro plus Zinsen (insgesamt 1,6 Millionen Euro) plus Anwaltskosten von der EAA.

Nach BGH-Auffassung muss teilweise neu verhandelt werden. Klar ist demnach, dass die WestLB bei komplexen Zinsgeschäften gegen Aufklärungspflichten verstieß. Aber eine entscheidende Frage ist nicht geklärt - nämlich die, ob die Stadt das Geschäft gemacht hätte, wenn sie von der Höhe des sogenannten anfänglichen negativen Marktwerts gewusst hätte. Das bezweifelte die EAA, und darin sieht sie sich bestätigt. "Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass der Fall zurückverwiesen wird und die Umstände des Einzelfalls geprüft werden müssen, vor allem mit Blick auf die Kausalität", sagte eine EAA-Sprecherin.

Der anfängliche negative Marktwert ist im Grunde die Marge der Bank. Über den daraus resultierenden Interessenkonflikt hätte die Bank die Stadt informieren müssen. Aber hätten die Verantwortlichen in Hückeswagen das Geschäft nicht mehr gemacht, wenn sie das gewusst hätten? Dazu sollen der ehemalige Kämmerer und der frühere Bürgermeister Uwe Ufer als Zeugen gehört werden. Ufers Nachfolger Dietmar Persian ist sicher, dass die Kommune, die schon beim Landgericht Köln und vor dem Oberlandesgericht siegte, erneut gewinnen wird: "Der BGH hat sehr positive Signale für uns gesetzt. Es hat festgestellt, dass die WestLB ihre Beratungspflicht verletzt hat." Persian ist sicher, dass Ufer den Vertrag nicht unterschrieben hätte, wenn er über den negativen Marktwert und dessen Höhe in Kenntnis gesetzt worden wäre.

(büba/gw)
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