Düsseldorf Online-Banking: Extra-Kosten für SMS?

Düsseldorf · Der BGH muss entscheiden, ob Banken für TAN, die per Kurzmitteilung verschickt werden, Geld verlangen dürfen.

Etwa 38 Millionen Menschen in Deutschland nutzen das Online-Banking - für Überweisungen, für Kontoabfragen, fürs Geldanlegen in Aktien oder anderen Wertpapieren. Damit Hacker es so schwer wie möglich haben, an die Zugangsdaten der Kunden zu kommen, gibt's für jeden Geschäftsvorgang eine eigene Nummer, die Transaktionsnummer (Tan). Und um die ist Streit ausgebrochen. Verbraucherschützer haben die Kreissparkasse Groß-Gerau verklagt, weil sie für jede Tan, die sie an Kunden verschickt, neun Cent berechnet. Seit gestern liegt der Fall beim Bundesgerichtshof (BGH), der sein Urteil für den 25. Juli angekündigt hat. Der Ausgang scheint offen. In der Verhandlung gestern erklärten die Richter, sie hätten den Fall nicht vorberaten (Aktenzeichen XI ZR 260/15).

Wer hat geklagt?

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Nach dessen Meinung müssen mit den Gebühren, die Kunden für ein bestimmtes Konto zahlen, auch alle Kosten für Sicherheitsabfragen gedeckt sein. "Das Verschicken der Tan ist aus unserer Sicht keine Extra-Leistung der Banken, sondern ein notwendiger Vorgang beim Online-Banking", sagt Bankenexperte Frank-Christian Pauli.

Was sagt die Beklagte?

Die Kreissparkasse Groß-Gerau hat nach Angaben ihres Anwalts fünf verschiedene Tan-Übermittlungsverfahren angeboten. Nur für die SMS-Variante hätten Kunden zahlen müssen, es habe also genug Alternativen ohne Zusatzkosten gegeben, erklärte der Anwalt.

Welche Verfahren zur Tan-Übermittlung gibt es?

Der Tan-Generator ist nach Angaben des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) die meistgenutzte Variante. Der Kunde nutzt ein taschenrechnerähnliches Gerät, an das die Tan bei einem erteilten Auftrag gesendet wird. Die Nummer kann dann mithilfe der Girokarte abgelesen werden. Die Nummern-Erstellung erfolgt kostenlos, der Generator kostet in der Anschaffung - bei Volksbanken ab 9,80 Euro, bei Sparkassen ab 10,56 Euro.

Bei der Tan-SMS, um die es bei dem vor dem BGH verhandelten Gerichtsstreit geht (und auf die laut DSGV rund ein Drittel der Nutzer zugreift) erhält der Kunde unmittelbar nach dem Erteilen eines Bankauftrags eine SMS, die die Tan und weitere Details der Überweisung (zum Beispiel die Kontonummer) zur Kontrolle erhält.

Die Tan-App ist für Smartphone-Nutzer besonders attraktiv. Sie können die Tan direkt auf dem Smartphone ablesen. Vorteil: Kunden brauchen kein zusätzliches Gerät. Die App können sie bei allen Banken und Sparkassen, die das Verfahren anbieten, sowohl im App Store als auch im Play Store kostenlos heruntergeladen werden.

Bei der Tan-Übermittlung per Post erhält der Kunde eine persönliche Liste mit Nummern und dazugehörigen Tans. Bei jeder Transaktion bekommt dieser anschließend eine Nummer aus dem Dokument genannt und muss die passende Nummer beim Online-Banking eintragen. Diese Variante wird unter anderem noch von der Targobank und der Comdirect Bank angeboten. Viele andere Institute haben das Verfahren schon abgeschafft.

Was kostet das alles bei anderen Instituten?

Teilweise wird der SMS-Service kostenlos angeboten, manchmal sind nur eine bestimmte Anzahl von Nachrichten pro Monat kostenfrei und einige Banken berechnen schon für die erste SMS eine Gebühr von bis zu 10 Cent. Die Tan per Kurzmitteilung kostet beispielsweise bei der Stadtsparkasse Düsseldorf und der Sparkasse Krefeld sowie bei der Deutschen Bank neun Cent je Mitteilung. Bei der Sparkasse Krefeld gilt das aber nur für Altkunden; seit September des vergangenen Jahres bietet das Institut diese Methode nicht mehr an. Bei der Commerzbank ist die Tan-Übermittlung per SMS generell kostenlos, bei der Targobank ebenfalls.

(RP)
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