Berlin Online-Banking wird bald für Kunden komplizierter

Berlin · Die Bundesregierung erhöht den Schutz von Verbrauchern bei Internet-Einkäufen per Kreditkarte oder beim Online-Banking. Künftig sollen sich Bankkunden deshalb bei risikoreichen Bankgeschäften mit zwei Authentifizierungs-Merkmalen ausweisen. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie vor, den das Kabinett gestern verabschiedet hat. Er soll bis zum Sommer vom Bundestag gebilligt und ab 2018 wirksam werden.

Die künftig "starke Kundenauthentifizierung" erfordert mindestens zwei Elemente der Kategorien "Wissen" (etwa Passwort), "Besitz" (etwa Kreditkarte) sowie "Dauermerkmal" (zum Beispiel einen Fingerabdruck). Verlangt werde dies, "wenn der Zahler online auf sein Zahlungskonto zugreift, einen elektronischen Zahlungsvorgang auslöst oder über einen Fernzugang eine Handlung vornimmt, die ein Betrugs- oder Missbrauchsrisiko in sich birgt", heißt es im Entwurf. Die EU-Richtlinie soll die Sicherheit erhöhen, schmälert Kritikern zufolge aber auch die Bequemlichkeit digitaler Anwendungen.

Online-Händler sollen zudem keine Extra-Gebühr für Kartenzahlungen, Überweisungen und SEPA-Lastschriften mehr verlangen dürfen. Dies wird auch für die Deutsche Bahn oder Flugverkehrsgesellschaften gelten, die bisher bei der Bezahlung mit Kreditkarte in der Regel zusätzliche Entgelte verlangen. Allerdings gilt diese Neuregelung nur für manche Kreditkarten, etwa für Mastercard und Visa-Card. Sie gilt nicht für American Express und Diners Club, die anderen Regeln unterliegen. Justizminister Heiko Maas (SPD) erklärte, "die oft ärgerlichen Gebühren der Händler für Zahlungen mit der Kreditkarte, SEPA-Überweisungen und Lastschriften fallen in den meisten Fällen weg."

Nach dem Gesetzentwurf wird auch das bisher nur vertraglich zwischen Bank und Kunde vereinbarte achtwöchige Erstattungsrecht gesetzlich verankert. Verbraucher können sich Lastschriften weiter ohne Angabe von Gründen erstatten lassen. Für nicht autorisierte Zahlungen sollen Kunden nur noch bis zum Betrag von 50 Euro haften statt bisher 150 Euro. Auch werden die Mindestanforderungen an die Beweislast von Zahlungsdienstleistern zugunsten der Verbraucher erhöht: Dienstleister müssen unterstützende Beweismittel vorlegen, um Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers nachzuweisen.

(dpa/mar)
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