Köln Oppenheim-Anwälte bitten um eine milde Strafe

Köln · Im Sal. Oppenheim-Prozess hat die Verteidigung von Matthias Graf von Krockow und Christopher Freiherr von Oppenheim dem Gericht milde Strafen für die beiden Angeklagten nahegelegt. Oppenheim brauche zum Nachdenken nicht "die Stille einer Gefängniszelle", sagte dessen Anwalt Klaus Volk in seinem Plädoyer. Krockows Verteidiger Daniel Krause appellierte an das Landgericht Köln, dem 66-jährigen Angeklagten noch eine Lebensperspektive zu lassen.

Die beiden Angeklagten stehen wegen des Vorwurfs schwerer Untreue vor Gericht, ebenso wie Friedrich Carl Janssen und Dieter Pfundt, zwei weitere frühere persönlich haftende Gesellschafter der Bank. Sal. Oppenheim war vor einigen Jahren in eine Existenzkrise geraten. Als Großaktionärin des Handelskonzerns Arcandor war sie mit in den Abwärtsstrudel gezogen worden. Die Staatsanwaltschaft hat für Krockow drei Jahre und drei Monate Haft gefordert, für Oppenheim zwei Jahre und acht Monate. Die Verteidiger verwiesen auf die Geständnisse der beiden, bestritten aber, dass es um Untreue in einem besonders schweren Fall gehe. Durch den Vermögensverlust, die zweijährige Prozessdauer und die Berichterstattung seien beide schon schwer gestraft. Ihre Namen seien auf Dauer mit dem Niedergang der Bank verbunden.

Im Gegensatz zu den beiden geständigen Angeklagten Krockow und Oppenheim bestreiten Janssen und Pfundt die Vorwürfe. Sie haben sich als Randfiguren des Geschehens dargestellt. Ein Urteil soll noch im Juni fallen.

(dpa)
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