Kölner Landgericht Mehr Zeit für Vergleichsverhandlungen im Schickedanz-Prozess

Köln · Im milliardenschweren Schadenersatz-Prozess von Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz hat das Kölner Landgericht den Streitparteien mehr Zeit für parallele Vergleichsverhandlungen eingeräumt.

 Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz will 1,9 Milliarden Schadenersatz von ihrer ehemaligen Hausbank und ihrem Vermögensberater.

Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz will 1,9 Milliarden Schadenersatz von ihrer ehemaligen Hausbank und ihrem Vermögensberater.

Foto: dpa, obe jai kat ve

Eine Sprecherin des Landgerichts sagte, bisher sei keine außergerichtliche Einigung zustande gekommen. Ursprünglich sollten die Streitparteien der Kammer bis zum 1. August mitteilen, ob ihnen ein Vergleich gelungen ist oder sie dafür noch mehr Zeit brauchen. Diese "Mitteilungsfrist für eine Einigung" wurde nun bis zum 1. September verlängert. Das Gericht hält zugleich am 27. September als Verkündigungstermin fest.

An dem Tag könnte das Urteil in dem seit Ende 2012 laufenden Prozess verkündet werden. Denkbar ist aber auch, dass die Kammer lediglich weitere Informationen von den Parteien anfordert oder erneut in die mündliche Verhandlung einsteigt.

Schickedanz fordert insgesamt 1,9 Milliarden Euro, vor allem von ihrem früheren Vermögensberater Josef Esch und der einstigen Führung ihrer damaligen Hausbank Sal. Oppenheim. Die Ex-Milliardärin hatte hohe Summen in den Arcandor-Konzern — zuvor KarstadtQuelle — gesteckt, der 2009 Pleite ging. Ihr Vermögen sei gegen ihren Willen riskant angelegt und verschleudert worden. Die Beklagten weisen die Vorwürfe zurück und fordern die Abweisung der Klage.

(rent/dpa)
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