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Falsche Teile: Ärger mit der Auto-Werkstatt

VON SARAH DICKMANN - zuletzt aktualisiert: 14.04.2009 - 13:00

Düsseldorf (RP). Wer sein Auto zur Reparatur in die Werkstatt bringt, rechnet eigentlich damit, dass es danach problemlos weiterfährt. Doch wenn der Mechaniker das falsche Teil austauscht, ist der Ärger programmiert, denn dann wird es oft teuer.

"War zum Beispiel die Achse verzogen, muss der Kunde definitiv davon ausgehen können, dass sie das beim Abholen nicht mehr ist", sagt Iwona Gromek, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Manchmal bleibt der gewünschte Erfolg jedoch aus: Die Werkstatt repariert das Teil, das sie für defekt hält, der Kunde zahlt, fährt los – und die warnende Kontroll-Leuchte blinkt weiter oder das Rattern des Motors setzt wieder ein. Dann müssen die Mechaniker erneut ran – und berechnen gerne die zweite Reparatur extra.

Die Juristin erklärt: "Generell besagt der Auftrag des Kunden, dass der Fehler behoben werden muss." Führt die erste Reparatur nicht zum Erfolg, weil die Werkstatt eine falsche Diagnose gestellt oder die Reparatur fehlerhaft ausgeführt hat, tritt die Mängelgewährleistung in Kraft. Die Mechaniker müssen nachbessern und der Kunde erst zahlen, wenn der Fehler behoben ist.

Hat der Kunde die erste Reparatur bereits bezahlt, muss die Werkstatt dieses Geld von den noch folgenden Kosten abziehen. Wenn die Werkstatt im Auftrag festgehalten hat, dass sie die Ursache nicht eindeutig feststellen konnte, kann der Kunde entscheiden, ob er dennoch reparieren lässt – dann aber später keine Mängelansprüche stellen.

Am häufigsten wenden sich verärgerte Kunden an die Verbraucherzentrale, die Ärger mit ihren Werkstätten wegen falscher Reparaturen in der Elektronik hatten. "Die Diagnosestellung gestaltet sich dort teils schwierig", sagt Iwona Gromek. Es komme aber auch immer wieder vor, dass erst das Kurbelgehäuse und später der Rumpfmotor, erst der Auspuff und dann das Radlager oder erst der Tacho-Sensor und dann das Cockpit ausgetauscht werden.

Tipp der Verbraucherzentrale: "Lassen Sie sich das ausgetauschte Teil immer mitgeben, um bei eventuellem späteren Ärger etwas in der Hand zu haben und unnötige Reparaturen beweisen zu können", so Gromek. Grundsätzlich sollten sich Kunden vor der Reparatur einen Kostenvoranschlag geben lassen. Dann haben sie auch etwas Schriftliches in der Hand, wenn später darum gestritten wird, was eigentlich repariert werden sollte.

Quelle: RP

 
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