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Drei Wochen sind die Regel: Arbeitslose mit Recht auf Urlaub

VON ROLF WINKEL - zuletzt aktualisiert: 06.07.2009 - 10:38

Düsseldorf (RP). Sommerzeit – Ferienzeit. Und in diesem Jahr auch Krisenzeit. Kann auch Urlaub gemacht werden, wenn Arbeitslosigkeit droht oder eintritt? Auch Arbeitslose dürfen – mit Genehmigung der Arbeitsagentur - in Urlaub fahren. Das gilt für bis zu drei Wochen (= 21 Kalendertage) pro Kalenderjahr.

Nach Expertenmeinung fehlen eine Million Arbeitslose in der Statistik.  Foto: AP, AP
Nach Expertenmeinung fehlen eine Million Arbeitslose in der Statistik. Foto: AP, AP

Wer beispielsweise jetzt im Juli arbeitslos wird, darf in der Regel im Jahr 2009 noch drei Wochen in Ferien fahren – auch wenn er während seiner Beschäftigungszeit in der ersten Jahreshälfte schon Urlaub hatte. Die Geldzahlungen von der Agentur laufen in dieser Zeit weiter. Wer länger wegfahren will, kann noch drei Wochen Mehrurlaub bekommen – allerdings ohne Arbeitslosengeld.

Neu ist seit Anfang 2009: Der Urlaub kann nun auch in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit von der Agentur bewilligt werden. Einen Rechtsanspruch hierauf gibt es aber nicht. Die Agentur prüft jeweils "einzelfallbezogen", ob die Abwesenheit einer beruflichen Eingliederung im Wege stehen könnte.

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Ein "Ja" zum Urlaub gibt es erfahrungsgemäß leichter, wenn man beispielsweise schulpflichtige Kinder hat und bereits vor der Arbeitslosigkeit einen Familienurlaub in den Schulferien gebucht hatte. Das sollten Betroffene dann sofort ihrem Vermittler bei der Arbeitsagentur mitteilen. Die Chancen, den gewünschten Urlaub bewilligt zu bekommen, sind aber vor allem für diejenigen groß, die belegen können, dass sie mit großer Sicherheit bald eine neue Stelle antreten werden.

Spätes Ja zum Urlaub

Die Arbeitsagenturen sagen meist zwar "Ja" zum Urlaub - allerdings oft erst sehr spät. In der Regel kommt die Zustimmung frühestens zwei Wochen vor Urlaubsantritt, häufig noch kurzfristiger. Denn vorher sei – so die Agenturen - nicht absehbar, ob während der Urlaubszeit Vermittlungschancen bestünden. Eine frühzeitige Buchung und eine Nutzung von günstigen Frühbucher-Rabatten ist für Arbeitslose deshalb kaum drin – oder zumindest mit einem Risiko verbunden. Denn im Zweifelsfall hat die Arbeitsvermittlung Vorrang.

Nach dem Urlaub müssen Erwerbslose grundsätzlich damit rechnen, dass sie kurzfristig zur Vorsprache bei der Arbeitsagentur aufgefordert werden. Wer dieser Meldeaufforderung nicht nachkommt, dem wird das Arbeitslosengeld so lange gestrichen, bis er oder sie (wieder) bei der Agentur erscheint.

Regelung bei Hartz IV

Ganz ähnliche Regelungen gelten übrigens bei Hartz IV. Wichtig ist dabei jedoch: Arbeitnehmer, die als Aufstockung zu einem niedrigen Lohn Arbeitslosengeld II erhalten, haben in jedem Fall den gleichen Anspruch auf Urlaub wie andere Arbeitnehmer in ihrer Firma. Die Ferien dürfen dann also auch länger als drei Wochen dauern. Ihren Urlaub müssen sich die Betroffenen nur vom Arbeitgeber genehmigen lassen. Die Hartz-IV-Ämter müssen dann diese Urlaubspläne akzeptieren.

Quelle: RP

 
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