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Unangenehme Post: Auf Forderungen von Inkassounternehmen reagieren

zuletzt aktualisiert: 23.06.2005 - 10:05

Leipzig/Heidelberg (rpo). Es gibt kaum Post, die unerfreulicher ist: Flattert der Brief eines Inkassounternehmens ins Haus, ist der Schrecken erst einmal groß. Doch man sollte kühlen Kopf bewahren und die Forderungen genau prüfen. Das Ignorieren eines solchen Briefes ist der schlechteste Weg.

Oft ist Vorsicht geboten, bevor man ungeprüft zahlt: Wenn zum Beispiel jemand die Identität eines anderen benutzt hat, um im Internet auf Shoppingtour zu gehen, oder ein Unternehmen versucht, mittels Einwahlprogramm - einem so genannten Dialer - an den Geldbeutel der Verbraucher zu kommen. Gerade die Dialer hätten dazu geführt, dass in den vergangenen Jahren mehr Verbraucher Post von Inkassounternehmen bekamen, sagt Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.

Dialer sind Einwahlprogramme, die oft auf Internetseiten abrufbar sind und es auf die Telefonrechnung des Kunden abgesehen haben. Die Programm wählen teilweise kostenpflichtige Dienste an, ohne dass die Verbraucher es merken. Hohe Telefonrechnungen sind die Folge und auch der Brief eines Inkassounternehmens lässt in vielen Fällen nicht lange auf sich warten.

Missverständnisse klären

Ganz gleich, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht, in jedem Fall sollte man sich mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen, rät Voß. Das empfiehlt auch Wolfgang Spitz vom Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) in Hamburg: So könnten Missverständnisse geklärt werden. "In aller Regel schafft man sie damit aus der Welt." Wer nicht reagiere, erwecke den Eindruck, nicht zahlen zu wollen. "Das Inkassounternehmen wird das Verfahren dann weiterbetreiben", sagt Spitz. Verbraucherschützerin Voß warnt: "Folgt ein gerichtlicher Mahnbescheid, muss man in jedem Fall widersprechen." Ansonsten könne das Ignorieren als Schuldanerkenntnis angesehen werden.

Wer sich mit einem Inkassounternehmen trotz nicht berechtigter Forderungen oder wegen hoher Inkassogebühren nicht einig wird, dem steht der Ombudsmann des BDIU zur Seite. Der Ombudsmann soll den Streit zwischen Verbraucher und Unternehmen schlichten. "Für Inkassounternehmen unseres Verbandes sind seine Entscheidungen verbindlich", sagt Spitz.

Drohungen nicht erlaubt

Mehr als 500 Inkassounternehmen haben sich nach BDIU-Angaben in dem Verband zusammen geschlossen. "Die Mitgliedschaft ist ein Gütesiegel", sagt Spitz. Die Unternehmen würden sich mit der Mitgliedschaft bestimmten Rahmenbedingungen unterwerfen. "Sie sind verpflichtet, rechtsstaatliche Grundsätze einzuhalten." Mit Drohungen dürfe grundsätzlich nicht gearbeitet werden. "Russeninkasso" nennt die Branche die Masche. Seriöse Unternehmen arbeiteten ohne Drohungen und Nötigung, meint Spitz. "Dennoch muss man den Betroffenen sagen, was passiert, wenn sie auf die Briefe nicht antworten."

Oft sind Briefe von Inkassounternehmen schließlich berechtigt. "Wenn sich ein Inkassobüro meldet, könnte das ein Alarmzeichen sein", sagt Schuldnerberater Peter Wallenwein vom Diakonischen Werk in Heidelberg. Verschiedene Mahnschreiben seien dann in der Regel nicht berücksichtigt worden und führten nicht zum Ausgleich der Forderung. Laut BDIU sind mehr als drei Millionen Deutsche überschuldet.

Beratungsstellen helfen

Wem die Geldsorgen über den Kopf wachsen, dem helfen die örtlichen Schuldnerberatungsstellen. Sie sind laut Wallenstein regional organisiert. Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbände und das Deutsche Rote Kreuz unterhalten daneben bundesweit Anlaufstellen für Schuldner. Doch viele Beratungsstellen sind heillos überlaufen. Lange Wartelisten seien die Folge. Diese Notlage machen sich kommerzielle Schuldnerberater zu Nutze. Während die Beratung bei sozialen Trägern oft kostenlos ist, müssen Schuldner bei kommerziellen Anbietern für die Dienstleistung zahlen. Doch nicht alle Anbieter sind seriös.

Wallenwein macht Schuldnern auch in komplizierten Situationen Mut: "Lösungswege gibt es immer." Ob aber immer eine Schuldenbefreiung möglich ist, sei eine andere Frage. "Auch die Verbraucherinsolvenz ist nicht immer hilfreich." Seit 1999 können auch Privatpersonen Insolvenz anmelden. Am Ende des Verfahrens steht die Befreiung von den restlichen Schulden. Doch Schuldnerberater Wallenwein weiß aus Erfahrung: "Es gibt Situationen, in denen man nicht schuldenfrei wird." Dann müsse mit den Schulden im Rahmen der Schuldnerschutzvorschriften gelebt werden. Aber auch in diesen Fällen stehen die Schulderberatungsstellen mit Rat zur Seite.

Quelle: gms

 
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