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Mehr Informationen für Verbraucher gefordert: Behördenauskünfte werden vereinfacht

zuletzt aktualisiert: 10.02.2012 - 14:49

Berlin (RPO). Verbraucher können ab September wesentlich einfacher und in der Regel kostenfrei von Behörden Informationen zu Lebensmitteln, Futtermitteln, Haushaltsgeräten, Möbeln und anderen Gegenständen erhalten. Der Bundesrat ließ die Novelle des seit 2008 geltenden Verbraucherinformationsgesetzes passieren, wodurch Verbraucher nun leichter bei Behörden Anfragen stellen können.

Bereits seit 2008 bestand die Möglichkeit, Auskunft zu bestimmten Produkten zu erhalten. Für einfache Auskünfte konnten die Behörden aber Gebühren von fünf bis 25 Euro, für aufwändige Anfragen sogar bis 250 Euro erheben. Mit der Novelle sind nun Anfragen mit einem Verwaltungsaufwand bis 250 Euro und Anfragen zu Rechtsverstößen bis tausend Euro Verwaltungsaufwand kostenfrei. Die Neuregelung soll ab September gelten.

Mit dem Gesetz verbunden sind auch schnellere Informationen der Verbraucher bei Lebensmittelskandalen. Bei Rechtsverstößen durch Grenzwertüberschreitungen müssen die Lebensmittelkontrolleure selbst die Öffentlichkeit aktiv informieren. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften oder Verbrauchertäuschungen müssen sie diese ebenfalls zwingend aktiv veröffentlichen, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro für das Unternehmen zu erwarten ist.

Zuletzt hatte es einen Skandal bei der bayerischen Großbäckerei Müller gegeben. Deren Produktion nahe München wurde wegen eklatanter Verstöße gegen Hygienevorschriften lahmgelegt. Die Behörden hatten aber schon vor dem Stopp der Produktion Hinweise auf Mängel, die nie veröffentlicht wurden. In den Produktionshallen von Müller fanden sich etwa Mäusekot und Kakerlaken.

Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch kritisierte, auch nach der Novelle liege es im Ermessen der Behörden, die Verbraucher in einem Fall wie dem bei Müller zu informieren. Daran änderten auch die Änderungen am Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch nichts.

Quelle: AFP

 
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