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Serie: Ratgeber Geld: Berufsunfähig: So sichert man sich ab

VON UWE SCHMIDT-KASPAREK - zuletzt aktualisiert: 09.02.2010 - 18:22

(RP). Die Police ist für die Jahrgänge, die nach 1960 geboren wurden, unentbehrlich. Denn für sie gibt es keinen gesetzlichen Schutz mehr gegen Berufsunfähigkeit. Je früher man die Versicherung abschließt, desto besser. Allerdings geht nichts ohne eine entsprechende Gesundheitsprüfung.

Ein finanzieller Schutz gegen den plötzlichen Verlust der Arbeitsfähigkeit ist enorm wichtig. Ohne Einkommen droht Armut. Ein kaputtes Auto kann jeder verschmerzen, und auch das durch Feuer oder Überschwemmung zerstörte Haus kann man wieder aufbauen - wenn man noch arbeiten kann. Wer seine Arbeitskraft verliert, der bekommt existenzielle Probleme.

Rund 36 Prozent aller Berufstätigen, die vorzeitig aus dem Arbeitsleben aussteigen, haben seelische Beschwerden, wie die Statistik der Rentenversicherer zeigt. Nahezu jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte erreichen das Rentenalter nicht, weil sie vorher berufsunfähig werden. Und der Staat lässt die Betroffenen mehr oder weniger im Regen stehen. Er zahlt nur, wenn man buchstäblich den „Kopf unter dem Arm“ trägt. Wer jünger als 49 Jahre ist, hat keinen gesetzlichen Schutz gegen Berufsunfähigkeit. Anspruch auf eine staatliche Invalidenrente, bei der die berufliche Qualifikation berücksichtigt wird, haben nur noch Arbeitnehmer, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Als Rente erhalten sie dann rund 34 Prozent des Bruttoeinkommens.

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Viel schlechter sieht es für Arbeitnehmer aus, die nach dem Reformtermin geboren wurden. Sie haben nur noch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Ihr Beruf, ihre Ausbildung und ihre Qualifikation spielen keine Rolle mehr. Wer also Einzelhandelskaufmann, Bauzeichner, Schlosser oder Bäcker war, kann nach Meinung des Staates immer noch als Pförtner arbeiten - solange er sechs Stunden Beschäftigung durchhält.

Doch der ist nicht so leicht zu bekommen, obwohl er von den Versicherungsunternehmen in Deutschland lautstark angepriesen wird. Weil die Versicherer aus einer einmal geschlossenen Berufsunfähigkeits-Police durch neues Recht nicht mehr so leicht „herauskommen“, haben sie ihre Gesundheitsprüfung vor dem Abschluss deutlich verschärft. Sie wollen genau wissen, welche Vorerkrankungen der potentielle Kunde hat. Wer nicht mehr ganz gesund ist, muss einen Risikozuschlag zahlen. Möglich ist sogar, dass die Versicherer bestimmte Erkrankungen vom Schutz ausschließen oder den Kunden ganz ablehnen.

Kunden müssen ihren Gesundheitszustand wahrheitsgemäß angeben. „Wer mogelt und eine Behandlung unterschlägt, muss damit rechnen, dass er später keine private Invalidenrente bekommt. Der Versicherer darf alte Unterlagen bei Ärzten und Krankenhäuser einsehen“, warnt Johannes Brück vom Bundesverband mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler (BMVF) aus Düsseldorf. In der Vergangenheit gab es „schwarze Schafe“ unter den Vermittlern, die Erkrankungen ihrer Kunden dem Versicherer unterschlagen haben, nur damit ein Vertrag zustande kam. Den Risikobogen sollte der Kunde in aller Ruhe, am besten zu Hause ausfüllen.

Andererseits hat man auch als nicht ganz gesunder Mensch die Chance auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Stefan Albers, Präsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater (BVVB) aus Montabaur: „Lassen Sie Ihren Berater zehn Anträge an verschiedene Versicherer abschicken.“ Noch schätzten die Versicherer Vorerkrankungen unterschiedlich ein, so Albers.

Am besten ist es natürlich, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren abgeschlossen wird. Denn junge Menschen haben oft noch gar keinen Anspruch auf staatliche Hilfe. Absichern sollte man sein Netto-Einkommen. Grundsätzlich gilt es, auf gute Bedingungen und nicht zuerst auf den Preis zu achten. Auswählen sollt man nur Angebote, die Experten positiv bewerten. Solche Tarife haben immer eine sogenannte Nachversicherungsgarantie: Man darf die Summe der abgesicherten Monatsrente in späteren Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung nach oben anpassen.

Günstig und oft ohne aufwändige Gesundheitsprüfung kann man seinen Berufsunfähigkeitsschutz auch über den Arbeitgeber per Entgeltumwandlung abschließen. Der Nachteil dabei: Die Invalidenrente muss dann später voll versteuert werden.


 
 
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