Ratgeber Geld: Das neue Erbrecht von A bis Z
VON MICHAEL BRÖCKER - zuletzt aktualisiert: 02.02.2010 - 21:50(RP). In diesem Jahr werden nach Schätzungen 220 Milliarden Euro vererbt. Die Bundesregierung hat neue Regeln bei der Erbschaftsteuer für Betriebserben und Verwandte durchgesetzt. Wir haben die wichtigsten Fragen zusammengefasst.
Noch nie wurde in Deutschland so viel vererbt wie in diesem Jahr. Experten schätzen, dass das hinterlassene Vermögen bei 220 Milliarden Euro liegen wird. Anlass, um die Neuerungen im Erbrecht genauer zu erläutern. Mit Hilfe der Juristen vom Deutschen Forum für Erbrecht haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Was ändert sich für Privaterben bei der Erbschaftsteuer?
Union und FDP haben durchgesetzt, dass Verwandte wie Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegereltern und geschiedene Ehegatten (Steuerklasse II) im Erbfall entgegen der Erbschaftsteuerreform der Vorgängerregierung steuerlich entlastet werden. Die Steuersätze sinken je nach vererbtem Vermögen von 30 bis 50 Prozent auf 15 bis 43 Prozent. Die Belastung dieser Verwandten bleibt aber immer noch höher als vor der 2008 in Kraft getretenen Reform. Die Freibeträge für direkte Verwandte wurden generell hochgesetzt (siehe Grafik).
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Was ändert sich für Firmenerben?
Die Bundesregierung hat die Auflagen für Firmenerben, um in den Genuss eines 85-prozentigen Steuerrabatts zu kommen, gelockert. Die Frist, innerhalb der im vererbten Unternehmen zur Aufrechterhaltung der Arbeitsplätze die Lohnsumme nicht sinken darf, wurde von sieben auf fünf Jahre verkürzt. Die zu erbringende Mindestlohnsumme für diesen Zeitraum wurde auf 400 Prozent des Ausgangsbetrags verringert. Als Ausgangslohnsumme berechnet das Finanzamt die durchschnittliche Lohnsumme im Betrieb aus den letzten fünf Jahren vor dem Erbfall. Steuerfreiheit für den Betriebserben ist möglich, wenn er das Unternehmen sieben Jahre unverändert weiterführt.
Warum wurde die Erbschaftsteuer verändert?
Weil das Bundesverfassungsgericht die Politik zu einer marktnahen, also realistischen Bewertung von Immobilien- und Betriebsvermögen aufgefordert hatte. Daraufhin haben Bundestag und Bundesländer die Freibeträge für die nächsten Verwandten erhöht und dafür fernere Verwandte belastet, um Einbußen für den Haushalt zu vermeiden. Das Aufkommen liegt bei jährlich vier Milliarden Euro.
Bleibt es bei der Reform der Reform? Ungewiss. Juristen und Verbände haben gegen die Neufassung der Erbschaftsteuer geklagt. Erste wegweisende Urteile werden im Laufe des Jahres erwartet.
Wann kann ich "ungeliebte Verwandte" enterben?
Das ist schwieriger geworden. Nach altem Recht konnten Erblasser Verwandten mit "ehrlosem und unsittlichem Lebenswandel" (Alkohol-, Drogensucht) den so genannten Pflichtteil des Erbes versagen. Das geht jetzt nur noch, wenn der Erbe rechtskräftig zu mindestens einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt ist. Oder wenn der Erbe den Erblasser oder seinen Lebensgefährten/Ehegatten oder dessen Kind vorsätzlich körperlich verletzt oder ihm nachweislich nach dem Leben trachtet.
Werden Geschenke zu Lebzeiten angerechnet?
Ja, aber nur noch die Geschenke, die ein Jahr vor dem Tod des Erblassers vergeben werden, werden voll dem Erbe zugerechnet. Geschenke, die zwei Jahre vor dem Tod übergeben werden nur noch zu 90 Prozent, drei Jahre vor dem Tod zu 80 Prozent usw. Diese Regel gilt nicht bei Immobilien, bei denen der Schenker ein Wohnrecht behält.
Was ist, wenn der Erbe andere Erben gar nicht auszahlen kann?
Wer als Erbe übrige Erben auszahlen muss, aber nicht das notwendige Bargeld besitzt, kann um einen Aufschub bitten. Das gilt neuerdings für alle Erben unabhängig vom Verwandtschaftsgrad.
Bekommen Erben, die den Erblasser pflegen, früher etwas?
Ja. Wer seine Eltern vor dem Tod gepflegt hat, bekommt einen Teil des Erbes als "Vergütung" vorab. Die Sätze orientieren sich an der Pflegeversicherung. Das gilt auch für pflegende Erben, die weiter arbeiten gehen (siehe Beitrag unten).
Ab wann gelten die Änderungen?
Alle Neuregelungen gelten für Erbfälle, die nach dem 31. Dezember 2009 eintreten. Hilfestellungen bieten Anwälte, Amtsgerichte und Notare.
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