Wenn Doppelbuchungen drohen: Die Kreditkarte als Urlaubsrisiko
VON ANDREAS KUNZE - zuletzt aktualisiert: 27.08.2009 - 10:03Düsseldorf (RP). Es ist schon Routine geworden: Wer im Urlaub einen Mietwagen nimmt, legt neben Personalausweis und Führerschein seine Kreditkarte auf den Tisch. Mal will die Firma nur die Kartennummer aufschreiben, mal wird dem Kunden ein Blanko-Beleg vorgelegt, der unterschrieben werden soll.
Mancher hat damit schon böse Überraschungen erlebt, weil Wochen später noch Geld abgebucht wurde, etwa wegen Schäden am Mietwagen oder fehlendem Sprit. Was kann man dagegen tun? Generell ist der Einsatz der Kreditkarte unwiderruflich: Wer etwa im Restaurant einen Beleg unterschrieben hat, der kann gegen eine entsprechende Kreditkarten-Belastung nichts machen. Wurde im Kerzenschein beispielsweise ein zu hoher Betrag unterschrieben, müsste der Karten-Inhaber das direkt mit dem Restaurant klären und versuchen, dort Geld zurückzubekommen.
Ausnahmen sind möglich. Wer einen konkreten Betrag unterschrieben hat, kommt da kaum wieder raus. Innerhalb der üblichen Frist von vier bis sechs Wochen nach Abrechnung kann zwar gegenüber der Bank ein Widerspruch erklärt werden. Der hat nur dann Erfolg, wenn der Kunde nachweisen kann, dass keine Forderung bestanden hat. Das muss detailliert passieren, etwa mit Zeugen.
Noch riskanter ist die Unterschrift eines Blanko-Belegs. Der Beleginhaber kann praktisch jeden beliebigen Betrag einsetzen – der Kunde müsste ebenfalls den Nachweis erbringen, dass die Forderung nicht bestanden hat. Diese Erfahrung machten zwei Deutsche, die in der Dominikanischen Republik zwei Motorräder ohne Diebstahlversicherung gemietet und einen Blanko-Beleg unterschrieben hatten.
Die Motorräder wurden gestohlen, der Vermieter zog per Kreditkarte knapp 6000 Euro als Forderung ein. Die Klage des Kreditkarteninhabers scheiterte, obwohl der Kreditrahmen ausgeschöpft war (OLG München, Az.: 5 U 6738/98 W). "Blanko-Belege sollten vor allem im Ausland vermieden werden", rät deshalb Uwe Döhler, Kreditkarten-Experte der Stiftung Warentest. "Sich dort später mit einem Abbucher über den Betrag zu streiten, ist ein schweres Unterfangen."
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